neues deutschland: Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König: Spät, aber doch einsichtig?
Berlin (ots)
Das hätten sie auch einfacher haben können, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Dresden. Bei dem erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch im Februar 2011 war es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstrierenden gekommen, Sachschaden war entstanden. Und das geht wohl nicht, ohne dass jemand dafür bezahlt. In diesem Fall mussten erst die KollegInnen der brandenburgischen Polizei ran und Aufnahmen des über Lothar Königs Lautsprecherwagen Gesagten analysieren. Ergebnis: Er hat nicht unentwegt gegen die Polizei gehetzt. Und die Beschuldigung, er habe überdies Musik mit »anheizenden, aggressiven Rhythmen« gespielt, klingt doch ein bisschen zu sehr nach Oma und Opa, die sich weiland beim Hören der Rolling Stones die Ohren zuhielten. Aber genug Hohn und Spott. Der Verfolgungswille der sächsischen Behörden, der sich nicht nur im Fall König zeigte, sondern auch in den 10 000-fachen Funkdatenabfragen, im Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung, ist alles andere als witzig. Die Grundrechte Tausender wurden verletzt, Dutzende zu Unrecht beschuldigt und verfolgt. Noch anhängig ist das Berufungsverfahren gegen den Antifaschisten Tim H., der vom Dresdner Amtsgericht zu fast zwei Jahren Knast verurteilt wurde. Die Umstände waren ähnlich verworren wie bei Lothar König. Es soll jemand bezahlen. Bleibt zu hoffen, dass sich auch das Landgericht im Fall Tim H. die Peinlichkeit erspart und einstellt.
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