neues deutschland: Fragen zum Demonstrationsverbot in Dresden: Notstand
Berlin (ots)
Man muss Pegida-Aufmärsche wahrlich nicht mögen, um dennoch den Grundgesetzartikel 8 entschieden zu verteidigen: »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« Genau das aber hat Dresdens Polizeipräsident mit Verweis auf das Versammlungsgesetz untersagt. Er darf und muss es tun, wenn die öffentliche Sicherheit »unmittelbar gefährdet ist«. Doch diesen zu erbringenden Nachweis sind die Behörden selbst den zuständigen Abgeordneten des Sächsischen Landtages schuldig geblieben. Wer glaubt, sich hinter nicht näher qualifizierten »Hinweisen« des Bundeskriminalamtes verstecken zu können, schiebt das Rechtfertigungsproblem nur eine Ebene höher. Jetzt ist die Bundesregierung dran! Bundesinnenminister Thomas de Maizière muss umgehend erklären, warum elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden, warum Polizei und Geheimdienste weder Demonstranten noch Demokratie schützen können. Dann kann er auch gleich erklären, warum man grundlos alle öffentlichen Meinungsbekundung in Dresden verboten hat, obwohl sich die Bedrohungen doch - wie behauptet - auf »eine Person im Rahmen eines Versammlungsgeschehens« beziehen. Auch fragt sich, warum man die angeblich gefährdete Person nicht schon bei der Pegida-Pressekonferenz am Morgen hinter schusssicheres Glas gesetzt hat. Was uns hier als »polizeilicher Notstand« in der Provinz verkauft werden soll, könnte sich leicht zu einem allgemeinen Notstand deutscher Demokratie entwickeln.
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