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neues deutschland: Spezialeinheiten der Berliner Polizei drangen zwischen 2012 und Juli 2015 fünf Mal in falsche Wohnungen ein

Berlin (ots)

Die Elitepolizisten der Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Berliner Polizei drangen zwischen 2012 und und 1. Juli 2015 fünf Mal in falsche Wohnungen ein. Ursächlich für die Verwechslungen war laut Innenbehörden eine »Gemengelage«, zu der fehlende Tür- und Namensschilder, irrige Angaben von Geschädigten und Zeugen sowie individuelle Fehler von Polizisten führten.

Die Zahl der fehlgeleiteten Einsätze, die für die Geschädigten traumatisierend sein können, ist allerdings in Relation zu der Gesamtzahl der Einsätze zu sehen: In dem genannten Zeitraum gab es 1332 Einsätze der Spezialeinheiten, die bei Schusswaffenverdacht, Geiselnahmen oder erheblichen Gefahrenlagen von der Polizei eingesetzt werden.

Die Zahlen gehen aus der Antwort auf eine noch nicht veröffentlichte Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christoper Lauer (parteilos, für Piraten) hervor, über die die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland« berichtet (Mittwochausgabe). Demnach wurden zwischen 2012 und dem 1. Juli 2015 bei den Einsätzen der Spezialeinheiten in der Hauptstadt 148 Personen verletzt. Bei den Einsätzen wurden darüber hinaus drei Hunde verletzt oder getötet, weil sie die Beamten angegriffen haben. In vier Fällen kam es im Nachgang der Einsätze der Elitepolizisten zu Schadensersatzforderungen der irrtümlich geschädigten Personen. Die Schadensersatzforderungen lagen insgesamt bei rund 7500 Euro.

Die Piratenfraktion hatte zuletzt 2013 eine Verbesserung der Qualitätsstandards bei SEK-Einsätzen in Berlin angemahnt. In der Antwort der Innenbehörden zu den Einsätzen der Spezialeinheiten heißt es, dass die Polizei nach jedem Einsatz eine detaillierte Nachbesprechung durchführt, um »Optimierungen bei künftigen Anlässen herbeiführen zu können«. Außerdem werden vor den Einsätzen der Spezialeinheiten »umfangreiche Ermittlungen zu dem Objekt geführt«. Die Qualitätsstandards für die Anforderung und den Einsatz des Spezialeinsatzkommandos unterliegen der Geheimhaltung.

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