neues deutschland: Ein Urteil, das zwischen deutschen und nicht-deutschen Kriegsopfern unterscheidet: Zweierlei Unrecht
Berlin (ots)
Die Schützengräben des Zweiten Weltkriegs sind längst zugeschüttet. Nur die deutsche Sozialjustiz ist offenbar noch in den Freund-Feind-Kategorien des Kriegs verhaftet. Zumindest legt das ein Urteil des Mainzer Landessozialgerichtes nahe, wonach Kriegsinvalidenrente und Zahlungen an Überlebende der Leningrader Blockade bei der Grundsicherung für ehemalige Sowjetbürger anzurechnen sind. Diese Auslegung der sozialrechtlichen Vorschriften ist ein Skandal! Hier wird auch 70 Jahre nach Kriegsende unterschieden zwischen deutschen und nicht-deutschen Kriegsopfern. Schließlich dürfen Angehörige der Wehrmacht alles behalten, was ihnen überwiesen wird. Zumal die juristische Begründung ziemlich dünn ist. Demnach dienen die Zahlungen für Überlebende der Leningrad-Blockade nicht dem Ausgleich eines erlittenen Einzelfallunrechts. In der Stadt an der Newa starben in jener Zeit mehr als eine Millionen Menschen. Hier wurde die gesamte Bevölkerung als Geisel genommen. Auch wenn die die sowjetischen bzw. russischen Vorschriften diess nicht explizit betonen, ist das Geld de facto natürlich auch eine Entschädigung für erlittenes Unrecht. Angesichts der Tatsache, dass die Gruppe der Betroffen sehr überschaubar ist, hätte das Sozialgericht hier mehr Fingerspitzengefühl zeigen müssen!
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