neues deutschland: Zum Vorhaben der drei Verfassungsorgane, der NPD den Geldhahn zuzudrehen
Berlin (ots)
Die Frage, warum ein Staat Parteien auch noch finanzieren soll, die ihm feindlich gesinnt sind, ist logisch. Das Vorhaben der drei Verfassungsorgane daher folgerichtig, staatliche Finanzierung der NPD zu kappen. Doch damit wird nur am Symptom gedoktert. Dem Ungeheuer, das man loswerden will, werden die Flügel gestutzt. Selbst dagegen sind Einwände zu bedenken. Wird doch die grundgesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlung der Parteien verletzt. Da ist nicht einmal die Warnung von Belang, dass im Handumdrehen auch linke Parteien in den Fokus rücken könnten, sobald sie radikale Veränderung der Gesellschaft fordern. Sondern dass es in der Logik des Systems liegt, um das sich die Debatte dreht. Jede Ausnahme schwächt das System selbst.
Allerdings geht es nicht allein um juristische Debatten. Es geht um die Frage, wie weit der Staat gegen Parteien gehen darf, die menschenfeindlich agieren. Natürlich ist das ein Eingeständnis, dass am Ende Entscheidungen politisch getroffen werden und auch Justiz nicht unabhängig von Politik ist. Gemessen daran, dass die gesellschaftliche Stimmung derzeit alarmierend nach rechts kippt, sind Sanktionen gegen die NPD zu begrüßen. Auch in der Hoffnung, dass staatliches Handeln gegen Nazis eine positive Wirkung haben könnte auf die Sensibilität gegenüber rechter Gefahr. Aber besser wäre es schon anders herum: Dass staatliches Handeln gegen Naziideologie sensibilisierte und immunisierte, NPD oder AfD keinen Fuß auf den Boden bekämen. Symptombekämpfung wäre dann überflüssig.
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