neues deutschland: EU-Kommission sieht keinen Anlass, gegen Übertragung des Berliner Dragonerareals vom Bund an das Land Berlin einzuschreiten
Berlin (ots)
»Die Geltendmachung allfälliger Rechte wäre vor nationalen Gerichten zu verfolgen«, erklärt die Europäische Kommission zum Streit um die Rückabwicklung des Verkaufs des Kreuzberger Dragonerareals in Berlin. Bereits am 30. Mai 2018 hatte die Kommission dies in einem Schreiben an die Anwälte des Investoren Arne Piepgras festgestellt. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland« (Donnerstagsausgabe). Der Brief liegt »nd« in Auszügen vor. Bekanntlich soll das innerstädtische Filetgrundstück stattdessen an das Land Berlin gehen. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingefädelte Verkauf soll rückgängig gemacht werden. Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag von 2017 wurde der Tausch gegen sieben sogenannte Kulturgrundstücke, die bisher im Eigentum des Landes Berlin waren, vereinbart.
Offenbar hatte die Kanzlei »Barba & Partner« bemängelt, dass diese Liegenschaften einen geringeren Immobilienwert hätten als das Dragonerareal, das für rund 38 Millionen Euro den Besitzer hätte wechseln sollen. »Auch können die Dienststellen der Kommission derzeit nicht ermitteln, worauf Sie die Annahme stützen, dass die vom Bund im Tausch erhaltenen Grundstücke einen geringeren Wert aufweisen als das Dragonerareal«, heißt es kühl im Schreiben. Doch die Kanzlei scheiterte bereits am Beschwerdeformular. »Beteiligte müssen das Beschwerdeformular ordnungsgemäß ausfüllen«, werden die Beschwerdeführer belehrt. »Ob der Rücktritt vom Kaufvertrag rechtmäßig war oder nicht, ist nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der Bestimmung des Kaufvertrags zu beurteilen«, so die Kommission.
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