Gefährlicher als Bengalos - Kommentar zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Fall von "Indymedia Linksunten"
Berlin (ots)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertrat im Fall von "Indymedia Linksunten" die Ansicht, dass gegen das Verbot eines Vereins nur der Verein selber klagen darf - sofern seine Mitglieder dies entschieden haben. Das brachte die Rechtsanwälte, die zur Verhandlung mit der Strategie gekommen waren, möglichst wenig zur Rolle ihrer Mandanten durchblicken zu lassen, gleichzeitig aber eine Überprüfung durch das Gericht erwirken wollten, in ein Dilemma. Wenn ihre Mandanten einräumen würden, sie wären Teil von "Indymedia Linksunten", könnte dies für sie weitreichende Folgen haben. Denn strafrechtlich könnte ein bereits eingestelltes Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wieder aufgenommen werden. Das Bundesverwaltungsgericht prüfte letztlich lediglich, ob es einen Verein gibt. Dass sich das Richtergremium aus formalen Gründen davor gedrückt hat, das Verbot von "Indymedia Linksunten" im Lichte der Pressefreiheit zu überprüfen, ist ein Riesenproblem.
So sehr die Internetplattform aus der Zeit gefallen scheint, ist ihr Verbot jedoch voll auf der Höhe derselben. Das Gericht hat klargemacht, dass auch ein Verein, der als Presseorgan tätig ist, unter das Vereinsgesetz fällt und nach diesem verboten werden kann. En passant hat das Gericht hier womöglich eine weitreichende Entscheidung getroffen. Nach dieser Rechtsauffassung können fortan Horst Seehofer und alle künftigen Innenminister problemlos Blogs, Medienplattformen und sogar Zeitungen verbieten.
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