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Kommentar zum Mietendeckel-Urteil aus Karlsruhe: Der Bund muss handeln

Berlin (ots)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist ein Rückschlag im Kampf gegen Verdrängung und überhöhte Mieten. Diese Probleme werden sich noch verschärfen. Denn auch wegen der Folgen der Corona-Pandemie wird die soziale Ungleichheit immer größer. Wer beispielsweise wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes mit weniger Geld über die Runden kommen muss, wird oft Schwierigkeiten haben, eine einigermaßen komfortable Wohnung zu halten. Auch drohen nun Nachzahlungen an Vermieter. Dem rot-rot-grünen Senat sollte in diesem Zusammenhang aber kein Vorwurf gemacht werden. Immerhin ist es ihm gelungen, durch seine Gesetzgebung zum Mietendeckel die Aufmerksamkeit für das Thema zu erhöhen. Das Land Berlin sei nicht befugt gewesen, urteilten die Karlsruher Richter. Nun ist eben der Bund gefragt.

Doch was die schwarz-rote Bundesregierung in diesem Bereich bisher zustande gebracht hat, reicht nicht aus. Die Mietpreisbremse ist weitgehend wirkungslos geblieben und neu gebaute Wohnungen sind viel zu oft im oberen Preissegment angesiedelt. Von der Großen Koalition sind in der Wohnungs- und Mietenpolitik keine großen Schritte zu erwarten. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass die Union mit der Immobilienlobby verbandelt ist. Nun müssen sich SPD und Grüne positionieren, ob sie nach der Bundestagswahl im Herbst die Mieten per Gesetz deckeln wollen. Die Linkspartei würde hierfür sofort bereitstehen. Das wäre zumindest ein Ansatz für einen Lagerwahlkampf zwischen sozial orientierten und neoliberalen Parteien. Wenn dieser überzeugend geführt wird, hat das erstgenannte Lager sogar Chancen, ihn für sich zu entscheiden. Dass nämlich hemmungslos Rendite mit Wohnungen gemacht wird, kann die Mehrheit der hiesigen Bevölkerung nicht nachvollziehen.

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