Neues Deutschland: zum Urteil im Mannesmann-Prozess
Berlin (ots)
Die Victory-Zeichen sind Josef Ackermann längst vergangen. Mit seiner demonstrativen Arroganz im Mannesmann-Verfahren brachte er nicht nur sich selbst in Verruf, sondern auch die Deutsche Bank und die gesamte Managerkaste. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat Ackermann endgültig die Quittung bekommen. Bei der Neuauflage des spektakulärsten Wirtschaftsstrafprozesses der bundesdeutschen Geschichte ist selbst eine Haftstrafe nicht mehr undenkbar. Ein Rücktritt des mächtigen Konzernchefs wäre jetzt nahe liegend. Allerdings darf es bei einem solchen »Königsopfer« allein nicht bleiben. Das mutige BGH-Urteil ist auch eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die davon ausgeht, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Konzerne ausreichen, um Moral und Anstand in die Führungsetagen zu bringen. Der Selbstbereicherungsmentalität muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben. Auch für die Unternehmenskultur liefert das Urteil einen Wink: eine klare Absage an die übliche Klüngelei zwischen Konzernchefs und Aufsichtsräten. Vordergründig werden die Aktionärsrechte gestärkt, doch dabei sollte es nicht bleiben. Stellenabbaupläne ohne Not wie etwa bei der Deutschen Bank gehören auf den Prüfstand. Der BGH hat nicht nur gegen die Ackermänner, sondern auch für eine echte betriebliche Mitbestimmung entschieden.
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