Neues Deutschland: zu den Debatten im Bundestag
Berlin (ots)
Es war Mitternacht durch, als die Stunde des Günter Krings schlug. Der Unionsabgeordnete konnte sich am Freitagmorgen im Bundestag wortreich seiner Verdienste um das neue Urheberrecht rühmen - besonders beim Kampf gegen eine Bagatellklausel bei Privatkopien aus dem Internet. Krings nennt entsprechende Ideen, wie sie ursprünglich auch von Rot-Grün und dem Bundesjustizministerium verfochten wurden, »rechtsstaatswidrige Vorschläge«. Was Millionen Internetnutzer täglich tun, dürfe nicht zum Kavaliersdelikt gemacht werden, so der gelernte Jurist. Im Bundestag waren es gestern allein die Grünen, die sich für die Bagatellklausel stark machten. Diese könnte sicherstellen, dass als rechtswidrig angesehene Vervielfältigungen, wenn sie in geringer Zahl und zum eigenen Gebrauch hergestellt werden, straffrei bleiben. Wirtschaftsverbände und Politiker aller Couleur sind in den letzten Monaten nicht müde geworden, dagegen das Gespenst einer das geistige Eigentum schadenden »Raubkopierer-Klausel« an die Wand zu malen. Man würde, hieß es immer wieder, ja auch nicht den Diebstahl von Büchern straffrei stellen, wenn diese zum privaten Gebrauch geklaut würden. Statt dumme Vergleiche zu kopieren, hätten sich die Politiker besser einmal mit den konkreten Alternativen auseinander setzen sollen. Etwa der Kulturflatrate. Eine monatliche Pauschale könnte die Möglichkeiten der Vervielfältigung im Netz wahren UND die Vergütung von Urhebern sicherstellen. Das hat weder etwas mit Diebstahl zu tun, noch klingt es nach einer rechtsstaatswidrigen Idee. In der nächtlichen Bundestagsdebatte war von der Kulturflatrate jedoch nicht einmal die Rede.
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