Ungerecht und nicht hinnehmbar
Gesetzentwurf zur Sozialen Pflegeversicherung benachteiligt in Wohneinrichtungen lebende behinderte Menschen
Marburg (ots)
Das Bundeskabinett hat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Viele Reformansätze verdienen ein positives Urteil. Begrüßenswert ist etwa, dass die seit Einführung der Pflegeversicherung unveränderten Beträge für Pflegesachleistungen und Pflegegelder angehoben und ab 2015 regelmäßig dynamisiert werden sollen.
Dagegen soll der Geldbetrag von bis zu 256 Euro pro Monat (Paragraph 43 a Sozialgesetzbuch XI), mit dem sich die Pflegekassen an der Pflege von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beteiligen müssen, eingefroren werden. "Das ist ungerecht und nicht hinnehmbar", so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Trotz Intervention der Lebenshilfe im Vorfeld hat die Bundesregierung an dieser Stelle nichts unternommen.
Über die Hälfte der etwa 150.000 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die in Heimen der Behindertenhilfe betreut werden, sind pflegebedürftig und erfüllen die Voraussetzungen mindestens der Pflegestufe I. Gerade dieser Personenkreis verdient es, von der Reform der Sozialen Pflegeversicherung zu profitieren. Denn die Pflegebedürftigkeit tritt nicht - wie bei den meisten pflegebedürftigen Menschen - erst im Alter ein, sondern besteht häufig ein Leben lang.
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