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Bundesvereinigung Lebenshilfe

Schulische Integration ist das Stiefkind deutscher Bildungspolitik
UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen: Lebenshilfe fordert bundesweites Wahlrecht für Eltern behinderter Kinder

Marburg (ots)

Der morgige Tag kann ein ganz bedeutender für
behinderte Menschen weltweit und in Deutschland werden. Mit einer 
feierlichen Zeichnungszeremonie wird am 30. März bei den Vereinten 
Nationen in New York der Ratifizierungsprozess für die UN-Konvention 
über die Rechte behinderter Menschen gestartet. Deutschlands 
Regierung hat zugesagt, an diesem Tag mit ihrer Unterschrift ein 
klares Signal für behinderte Menschen setzen zu wollen. Die 
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung 
begrüßt diesen Schritt, fordert aber auch, dass nun in Deutschland 
dringend Taten folgen müssen. So sei die schulische Integration noch 
heute das Stiefkind deutscher Bildungspolitik.
Gerade erst hat UN-Berichterstatter Vernor Munoz Villalobos dem 
deutschen Bildungssystem für die Ausgrenzung behinderter Kinder durch
Sonderschulen eine schlechte Note gegeben. Die UN-Konvention spricht 
in ihrem Artikel 24 (Bildung) eine ebenso klare Sprache: "... Bei der
Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der 
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, 
hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer 
entsprechenden Sekundarschulbildung haben ..."
Davon ist Deutschland als reiche Industrienation noch weit 
entfernt. Laut der Lebenshilfe lernten im Jahr 2003 weniger als drei 
Prozent aller geistig behinderten Kinder gemeinsam mit nicht 
behinderten Kindern, über 97 Prozent der geistig behinderten Kinder 
besuchten eine Sonderschule. Das föderale Schulsystem führt obendrein
dazu, dass ein geistig behindertes Kind im Bundesland A schlechtere 
Chancen auf eine integrative Beschulung hat als ein Kind im 
Bundesland B.
Die Lebenshilfe fordert daher für Eltern behinderter Kinder ein 
bundesweit gültiges Wahlrecht. "Wir Eltern wollen selbst entscheiden,
ob unser Kind in die Sonderschule oder eine wohnortnahe allgemein 
bildende Schule gehen soll", sagt Tina Winter (Wetzlar), Mutter einer
Tochter mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der 
Lebenshilfe. Die Schulgesetze aller Bundesländer sollten dahingehend 
geändert werden, aber ohne den gern verwendeten Zusatz "unter 
Haushaltsvorbehalt". Der sonderpädagogische Förderbedarf, auf den ein
Kind mit Behinderung einen Anspruch hat, müsste dann in der Schule 
umgesetzt werden, in die das Kind auf Elternwunsch hin aufgenommen 
wird. Im Kindergarten werde dies heute schon vielerorts mit Erfolg 
praktiziert.

Pressekontakt:

Peer Brocke, Telefon 06421/491-129
presse@lebenshilfe.de

Original-Content von: Bundesvereinigung Lebenshilfe, übermittelt durch news aktuell

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