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PM: "Die globale Agonie des rechtsstaatlichen Strafverfahrens - Deutschland, China und USA in der Reformdebatte": Internationales Strafprozessrechtssymposium an der Bucerius Law School in Hamburg

PM: "Die globale Agonie des rechtsstaatlichen Strafverfahrens - Deutschland, China und USA in der Reformdebatte": Internationales Strafprozessrechtssymposium an der Bucerius Law School in Hamburg
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Internationales Strafprozessrechtssymposium an der Bucerius Law School in Hamburg: "Die globale Agonie des rechtsstaatlichen Strafverfahrens - Deutschland, China und USA in der Reformdebatte"

Datum:

Mittwoch, 22.04.2020 (18.00 Uhr) - Samstag, 25.04.2020 (13.15 Uhr)

Ort:

Mittwoch im Bucerius Kunst Forum, Alter Wall 12, 20457 Hamburg

Donnerstag bis Samstag an der Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg

Raum:

voraussichtlich Helmut Schmidt Auditorium

Gebühr:

Die Tagungsgebühr beträgt 79,00 EUR.

Rahmenprogramm:

Attraktives Rahmenprogramm, u.a. Fahrt mit einem Segelschiff auf der Elbe (bzw. Alternativprogramm bei späterer Anmeldung).

Anmeldefrist:

Aufgrund des begrenzten Platzangebots wird um Anmeldung bis zum 29.02.2020 gebeten.

Sprache:

Die Veranstaltung wird in DEUTSCH, ENGLISCH und CHINESISCH simultan übersetzt.

Inhaltliche Gestaltung und Ausrichtung durch:

Prof. Dr. Rönnau (Bucerius Law School) und

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Schünemann (LMU München)

Inhalt

Zwei Säulen bildeten jahrhundertelang Garant und Fundament des rechtsstaatlichen Strafverfahrens:

Erstens das Modell der Hauptverhandlung als sein Entscheidungszentrum, in dem ein neutraler Richter über die Begründetheit der Anklage gegen einen mit eigenen (Verteidigungs-)Rechten ausgestatteten, an der Beweisaufnahme aktiv mitwirkenden Angeklagten zu befinden hatte.

Zweitens die Trennung der Justiz von der Polizei.

Heute liegen diese Stützpfeiler eines fairen Verfahrens in Trümmern. Die das Ergebnis determinierende Beweisaufnahme findet faktisch in dem von der Polizei beherrschten und vielfach mit geheimdienstlichen Methoden betriebenen Ermittlungsverfahren ohne nennenswerte Mitwirkung eines Verteidigers statt. Der Angeklagte wird dann anschließend durch die Inaussichtstellung einer Strafmilderung, die die Androhung einer Strafschärfung bei der Wahrnehmung seiner prozessualen Rechte zur Kehrseite hat, zur Unterwerfung unter das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens durch ein ausgehandeltes Geständnis genötigt. Der deutsche Gesetzgeber hat dafür das euphemistische Wort "Verständigung" erfunden.

Anstatt auf diese Agonie des Hauptverhandlungsmodells mit der Suche nach einer neuen Verfahrensbalance zu reagieren, erschöpft sich die regierungsoffizielle Rechtspolitik weltweit in deren als Modernisierung gepriesener weiteren Zerstörung. Auf dem internationalen Hamburger Strafprozessrechtssymposium soll dagegen auf den fünf derzeit virulentesten Feldern der Startschuss zu einer ebenfalls weltweiten Reformdebatte gegeben werden, die nach neuen Wegen zu einer Wiederherstellung der verlorenen Balance und damit des Rechtsstaats sucht.

- Initiative der ZEIT-Stiftung -

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Weber

Bucerius Law School
Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH
Klaus Weber
Hochschulkommunikation
Leiter / Pressesprecher
Jungiusstr. 6
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 127 
klaus.weber@law-school.de
http://www.law-school.de/

Geschäftsführung: Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe (Stv.)
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Professor Dr. Michael Göring
Amtsgericht Hamburg, HRB 75325

Die Bucerius Law School - die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in
Deutschland - ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.
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