Dieses Jahr eventuell noch Entscheidung zur Pendlerpauschale
München (ots)
Jetzt ist es amtlich! Noch nicht einmal drei Monate gilt die Neuregelung der Pendlerpauschale, schon hat das niedersächsische Finanzgericht im Falle eines Ehepaares entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. "Das Finanzgericht hat die Ansicht vieler Lohnsteuerhilfevereine und Steuerexperten bestätigt", so Siegfried Stadter, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Es vertritt die Ansicht, dass die Kürzungen der Aufwendungen für Fahrtkosten gegen das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung. Nun liegt die Klage zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht.
"Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällt, die besagt, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist", so Stadter. Wenn dies der Fall sein sollte, kann die Pendlerpauschale auch in der Steuererklärung 2007 wie bisher ab dem 1. Kilometer beantragt werden.
Auch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat bei den Finanzgerichten in Niedersachsen (Aktenzeichen 2 K 448/06) und im Saarland (Aktenzeichen 2 K 442/06) Klage eingereicht und rechnet in den kommenden Wochen mit einer Entscheidung der Richter. Bei dem bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfeverein mit Hauptsitz in München sind mehr als 200.000 Mitglieder von der Neuregelung betroffen. "Sollte bis Jahresende keine endgültige Entscheidung gefallen sein, werden wir alle unsere Mitglieder die Pendlerpauschale in der Steuererklärung dennoch ab dem 1. Kilometer beantragen", betont Stadter. "Wird der Antrag abgelehnt, werden wir in allen Fällen Einspruch einlegen."
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist sie einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten.
Pressekontakt:
Gerald Ahlendorf
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Tel: 09122 / 85688
E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de
Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell