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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Dieses Jahr eventuell noch Entscheidung zur Pendlerpauschale

München (ots)

Jetzt ist es amtlich! Noch nicht einmal drei
Monate gilt die Neuregelung der Pendlerpauschale, schon hat das 
niedersächsische Finanzgericht im Falle eines Ehepaares entschieden, 
dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. "Das 
Finanzgericht hat die Ansicht vieler Lohnsteuerhilfevereine und 
Steuerexperten bestätigt", so Siegfried Stadter, Vorstandsmitglied 
der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Es vertritt die Ansicht, dass die 
Kürzungen der Aufwendungen für Fahrtkosten gegen das im 
Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der 
finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung. 
Nun liegt die Klage zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht.
"Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht noch 
in diesem Jahr eine Entscheidung fällt, die besagt, dass die Kürzung 
der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist", so Stadter. Wenn dies 
der Fall sein sollte, kann die Pendlerpauschale auch in der 
Steuererklärung 2007 wie bisher ab dem 1. Kilometer beantragt werden.
Auch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat bei den Finanzgerichten 
in Niedersachsen (Aktenzeichen 2 K 448/06) und im Saarland 
(Aktenzeichen 2 K 442/06) Klage eingereicht und rechnet in den 
kommenden Wochen mit einer Entscheidung der Richter. Bei dem 
bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfeverein mit Hauptsitz in München 
sind mehr als 200.000 Mitglieder von der Neuregelung betroffen. 
"Sollte bis Jahresende keine endgültige Entscheidung gefallen sein, 
werden wir alle unsere Mitglieder die Pendlerpauschale in der 
Steuererklärung dennoch ab dem 1. Kilometer beantragen", betont 
Stadter. "Wird der Antrag abgelehnt, werden wir in allen Fällen 
Einspruch einlegen."
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 
1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 
550.000 Mitgliedern ist sie einer der größten Lohnsteuerhilfevereine 
in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und 
Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger 
Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im 
Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten.

Pressekontakt:

Gerald Ahlendorf
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Tel: 09122 / 85688
E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell

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