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Mindestausbildungsvergütung verfehlt Wirkung - Kleine Anfrage der FDP

Wörishofen (ots)

Das Bundesbildungsministerium hat keine Belege dafür, dass junge Menschen ihre Berufswahl vornehmlich nach ökonomischen Gesichtspunkten treffen. Damit entkräftet das Ministerium sein bisheriges Argument, nach dem eine Mindestausbildungsvergütung dazu beitragen werde, wieder mehr Jugendliche für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, die der Deutschen Handwerks Zeitung vorliegt. Obwohl die tarifliche Ausbildungsvergütung von 2007 bis 2017 um durchschnittlich 39,5 Prozent gestiegen ist, sank die Zahl der Auszubildenden um 11,2 Prozent, in Kleinstbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten sogar um 31 Prozent - das geht aus Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor. In den 15 Ausbildungsberufen mit den stärksten Problemen, Lehrstellen zu besetzen, werden bereits jetzt Vergütungen bezahlt, die im bundesweiten Durchschnitt oberhalb der geplanten Mindestausbildungsvergütung liegen. "Ergebnissen der Berufswahlforschung zufolge sind die Kriterien der Jugendlichen bei der Berufswahl der für sie in Frage kommenden Berufe und Ausbildungsplätze sehr vielfältig", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Wichtiger als eine hohe Ausbildungsvergütung empfänden Bewerber allerdings gute Übernahme- und Aufstiegschancen, sichere Arbeitsplätze und ein gutes Betriebsklima.

"Der Vorstoß der Ministerin ist ein unüberlegter und unabgestimmter Schnellschuss", sagte Jens Brandenburg, Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Bundestagsfraktion. Er kritisierte, dass viele Fragen zur Umsetzung offen seien. So sei ungeklärt, wie sich die Gesetzesänderung auf bestehende Ausbildungsverhältnisse auswirkten oder mit welchen Konsequenzen Betriebe bei Zuwiderhandeln rechnen müssten.

Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen, der die Kleine Anfrage gemeinsam mit Brandenburg eingereicht hatte, kritisierte, dass mit einer Mindestausbildungsvergütung in ein über Jahrzehnte bewährtes System eingegriffen würde. Er befürchtet, dass die Maßnahme wirkungslos verpuffe und nur noch mehr Bürokratie und Kontrollen nach sich ziehen werde.

Mit einer Mindestausbildungsvergütung möchte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Ausbildung attraktiver gestalten. Von Januar 2020 an sollen Auszubildende abhängig vom Lehrjahr eine Mindestvergütung zwischen 504 und 580 Euro erhalten. "Eine bundeseinheitliche Ausbildungsvergütung wird dazu führen, dass nicht mehr, sondern weniger ausgebildet wird. Und das nicht, weil einige Betriebe keine höhere Ausbildungsvergütung zahlen wollen, sondern sie es schlichtweg nicht bezahlen können", sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutschen Handwerks Zeitung. Er sprach sich für branchenspezifische und regionale Lösungen aus. Weitere Informationen finden Sie hier: www.dhz.net/mindestverguetung

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Ansprechpartner bei Fragen:
Maximilian Frehner, Telefon +49 8247 354210
maximilian.frehner@holzmann-medien.de

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