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Bundesnotarkammer Berlin

Das geltende Recht für Paare in den 27 EU-Ländern / www.coupleseurope.de

Berlin (ots)

Die Bürger der Europäischen Union haben ab heute Zugang zu Informationen über das Güterrecht von Eheleuten und Partnern sämtlicher EU-Länder in der Sprache ihrer Wahl. Die von den Notaren Europas mit Unterstützung der Europäischen Kommission erstellte Website www.coupleseurope.eu ist nunmehr im Internet verfügbar. Sie informiert über das in den 27 Mitgliedstaaten geltende Recht und liefert in 21 Sprachen Antworten auf Rechtsfragen, die sich Paare in Europa stellen.

Dank des nutzerfreundlichen Aufbaus der Datenbank findet der Bürger schnell und einfach die gewünschten Informationen:

   - Welche güterrechtlichen Folgen hat die Scheidung / Trennung?
   - Welches Recht ist auf die Vermögenswerte eines Paares anwendbar?
   - Was sieht das Recht für die Vermögenswerte eingetragener und 
     nicht-eingetragener Partnerschaften vor?
   - Welche güterrechtlichen Folgen hat der Tod eines Ehegatten / 
     Partners?

Um jüngsten Entwicklungen der Rechtslage in Europa und den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wird die Seite regelmäßig auf den neusten Stand gebracht.

Zahlen der Europäischen Kommission zufolge gibt es derzeit ca. 16 Millionen internationale Paare in der EU. Von 2,4 Millionen Ehen, die im Jahr 2007 eingegangen wurden, weisen 13% (310.000) einen internationalen Bezug auf, und von den 211.000 Partnerschaften, die 2007 in der EU registriert wurden, waren 41.000 international geprägt. "Die Notare Europas schaffen für Paare in Europa Rechtsicherheit", sagt Notar Tilman Götte, Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union (CNUE).

Zahlreiche internationale Paare besitzen Vermögen - in Form von Immobilien oder Bankkonten - in mehreren Ländern. Wenn es bei einer Scheidung, durch Trennung von Tisch und Bett oder im Todesfall zu einer Aufteilung des Vermögens kommt, sind sie häufig mit Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Gegenwärtig ist es schwer zu ermitteln, welches Gericht zuständig und welches Recht anwendbar ist. Die Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern weichen stark voneinander ab und können teilweise Rechtskollisionen verursachen. Kosten, die durch Einleitung paralleler Verfahren in mehreren Ländern, die Komplexität der Rechtssache und der damit verbundenen Gerichtsverfahren entstehen, werden auf jährlich 1,1 Milliarden Euro geschätzt.

Das Projekt "Paare in Europa" folgt dem Vorbild der Website www.successions-europe.eu, die im Mai 2010 mit Unterstützung der Europäischen Kommission eingerichtet wurde. Diese Seite ist ebenfalls ein mehrsprachiges Portal, das Informationen über das Erbrecht der Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt. Bis zum heutigen Tage wurde die Seite von 700.000 Besuchern aufgerufen. Informieren Sie sich auf www.coupleseurope.eu, DIE Website für Paare in Europa!

Weiterführende Informationen:
Bundesnotarkammer - Tel.: +49 30 383866-0 -  bnotk@bnotk.de 
CNUE-Büro - Tel. : +32 2 513 95 29 - E-Mail:  info@cnue.be 

Der CNUE im Überblick:

Der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) ist das offizielle Vertretungsorgan der Notare gegenüber den europäischen Institutionen. Als Sprachrohr des Berufsstands kommuniziert er gemeinsame Beschlüsse gegenüber den Instanzen der Europäischen Union. Der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) zählt 21 Mitgliedsnotariate der Europäischen Union. Die europäischen Notarkammern sind im CNUE durch die Präsidenten ihrer nationalen Berufskammern vertreten. Der CNUE untersteht einem Präsidenten, der Sprecher des CNUE ist und für die Amtszeit eines Jahres gewählt wird.

Pressekontakt:

Dr. Andreas Brandt, Notarassessor
E-Mail: a.brandt@bnotk.de
Tel.: 030-3838660

Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch news aktuell

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