Geplante Neuordnung des Scheidungsverfahrens unterstreicht Bedeutung der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung
Berlin (ots)
An die Stelle der bisherigen einverständlichen Scheidung soll künftig ein vereinfachtes Scheidungsverfahren treten. So hat es das Bundesministerium der Justiz am 15. Februar 2006 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Mit der Einführung eines vereinfachten Scheidungsverfahrens wird auch die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gestärkt.
Scheidungswillige Ehegatten ohne gemeinsame Kinder könnten das vereinfachte Scheidungsverfahren durch übereinstimmende, notariell beurkundete Erklärung wählen. Voraussetzung ist, dass sie sich über den Ehegattenunterhalt sowie über Hausrat und Ehewohnung geeinigt haben.
Notare beurkunden schon heute umfassende Vereinbarungen im Vorfeld der Scheidung. In diesen treffen die Ehegatten Regelungen zu Scheidungsfolgen wie den Vermögensverhältnissen, dem Unterhalt und dem Versorgungsausgleich.
Diese so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung wird nun noch mehr in das Scheidungsverfahren einbezogen. "Dadurch werden die streitschlichtenden Elemente des Scheidungsverfahrens gestärkt", sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. "Vor dem Notar können die Ehegatten gemeinsam an der einvernehmlichen Beilegung ihres Konfliktes arbeiten."
Benachteiligungen von Beteiligten sind dabei nicht zu befürchten: "Schon heute gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Notars, den schwächeren und unerfahrenen Beteiligten zu schützen", sagt Dr. Tilman Götte unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 1 Satz 2 Beurkundungsgesetz.
Der Notar erklärt den Ehegatten, welche Ansprüche bestehen und welche rechtlichen Folgen die Vereinbarung hat. Die Ehegatten erhalten so alle notwendigen Informationen, um die Entscheidung zu treffen, ob sie der Einigung vor dem Notar zustimmen.
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