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Anwalt Hahn: "Formfehler bei Kreditverträgen - Autokredite widerrufen und für die Nutzung des Autos nichts zahlen"

Hamburg (ots)

Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 17. Oktober 2017 unter der Überschrift "Fehler im Detail" von Möglichkeiten, einen Autokreditvertrag wirksam zu widerrufen. Das Besondere bei Autokrediten ab dem 13. Juni 2014 sei, dass sich der Widerruf insbesondere deswegen für den Autobesitzer lohnt, weil für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden, keinen Abschlag für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos vorgenommen werden müsse.

Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte weist daraufhin, dass ein Verbraucher einen Autokreditvertrag bei fehlerhafter Information über das Widerrufsrecht noch heute widerrufen könne. Dies gelte übrigens für alle privaten Leasing- und Darlehensverträge, die ab dem 1. August 2002 geschlossen wurden nicht nur für solche ab dem 11. Juni 2010. Auch der Widerruf eines älteren Autokreditvertrages mache wirtschaftlich Sinn, weil dem Verbraucher hohe Zinsansprüche zustehen. "Bei Autokrediten, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, sind diese Zahlungsansprüche zwar geringer. Bei diesen muss sich der Verbraucher jedoch nach dem Gesetz keine Nutzungsentschädigung mehr anrechnen lassen", verrät Anwalt Hahn. Die Folge eines wirksamen Widerrufs sei, dass ein Autobesitzer sein mehrere Jahre gefahrenes Dieselfahrzeug nun kostenfrei zurückgeben könne.

"Am 24. Oktober 2017 soll vor dem Landgericht Berlin nochmals darüber verhandelt werden, ob ein Kreditvertrag der VW Bank Formfehler enthält und daher wirksam widerrufen werden könne", so Hahn. Ein gerichtlicher Erfolg wäre ein erster Durchbruch für geschädigte VW-Kunden von Schummeldieseln. Grundsätzlich können laut Hahn aber alle Verbraucher ihren Autokreditvertrag bei Formfehlern der Widerrufsinformation widerrufen. Das gelte auch für finanzierte Benziner. "Da sich derzeit die Autokreditbanken noch nicht außergerichtlich einigen wollen, sollte der betroffene Autobesitzer allerdings über eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung verfügen. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen stehen unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen zur Verfügung.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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