Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Anwälte von Nadja Benaissa zur heutigen Erklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Berlin (ots)
Als presserechtliche Vertreter von Frau Nadja Benaissa erlauben wir uns, die Medien in Ansehung der obigen Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf folgende Umstände hinzuweisen:
Die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft steht nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften des Landespressegesetzes. Durch eine Indiskretion ist der Umstand der Festnahme unserer Mandantin an die Medien gelangt.
Zudem hätte die Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen dazu führen müssen, dass eine behördliche Erklärung über den Tatvorwurf hier unterbleibt. Gegenwärtig geht es ausschließlich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, so dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht nur durch den Staat, sondern auch durch die Medien, zu beachten ist.
Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass eine Berichterstattung rechtswidrig ist, wenn und so lange hier keine Anklage erhoben wurde. Das gilt umso mehr, als die Sachverhalte, die jetzt zum Gegenstand des Vorwurfes gemacht wurden, mehrere Jahre zurück liegen und die Intimsphäre der Mandantin betreffen. Für ein aktuelles strafrechtliches Verhalten unserer Mandantin gibt es keine irgendwie gearteten Anhaltspunkte.
Bis zum heutigen Tage ist in keiner Weise darüber hinaus bewiesen, dass unsere Mandantin verantwortlich ist für eine HIV-Infektion einer anderen Person.
Vor diesem Hintergrund bitten wir auch namens und in Vollmacht der Mandantin, diese Umstände hinreichend zu berücksichtigen. Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass die hier in Rede stehende Untersuchungshaft unverzüglich aufgehoben wird, da keine Haftgründe gegeben sind. Weiterhin sind wir der Auffassung, dass auch hier der Haftbefehl aus den dargelegten Gründen ein Übermaß darstellt.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz
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