Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseinformation Karstadt Warenhaus GmbH
Berlin (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege darf ich Ihnen anzeigen, dass ich die Karstadt Warenhaus GmbH in ihren presserechtlichen Angelegenheiten vertrete. Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
In der Süddeutschen Zeitung vom 2. Februar 2015 wird über angeblich angedachte Lohnänderungen für Mitarbeiter unserer Mandantin berichtet. Es heißt dort:
"Diese Beschäftigten könnten nach dem niedrigen Tarif für die Logistikbranche bezahlt werden."
Weiter heißt es:
"Das eröffnet Karstadt die Möglichkeit, diese Beschäftigten künftig nur noch nach dem deutlich niedrigeren Tarif für die Logistikbranche zu bezahlen."
Diese Aussagen sind falsch und werden bereits von mehreren anderen Medien übernommen. Es besteht nicht die Absicht und es wurde bis jetzt auch zu keinem Zeitpunkt gefordert, dass Mitarbeiter von Karstadt nach Tarifen der Logistikbranche bezahlt werden. Dies ist rechtlich innerhalb der bestehenden Struktur von Karstadt auch gar nicht möglich.
Wir sind daher auch beauftragt, gegen diese Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung und auch andere Medien unverzüglich vorzugehen und bitten von einer Übernahme dieser Falschberichterstattung unbedingt Abstand zu nehmen.
Professor Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
Mail: cs@schertz-bergmann.de
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