Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseinformation KARSTADT Warenhaus GmbH
Berlin (ots)
Wir zeigen hiermit an, dass wir die KARSTADT Warenhaus GmbH in Ansehung der aktuellen Berichterstattung des WDR in der Sendung Monitor und unter tagesschau.de anwaltlich vertreten.
In der ARD-Sendung Monitor vom 14.04.2016 sowie bei tagesschau online mit gleichem Veröffentlichungsdatum wird der Eindruck erweckt, Karstadt beabsichtige Verkaufsflächen seiner Warenhäuser im Umfang von bis zu einem Drittel fremd zu vermieten und in der Folge könne ein Stellenabbau befürchtet werden.
Richtig ist:
- Es gibt keine Pläne für einen Personalabbau.
- Karstadt vermietet Flächen, um nach dem Prinzip "alles unter einem Dach" das Waren- und Dienstleistungsangebot für die Kunden zu ergänzen, um die Frequenz in den Warenhäusern zu steigern, um die Nutzungseffizienz der Standorte zu erhöhen (z.B. Verwendung von Nebenflächen als Verkaufsflächen) und auch, um zusätzliche Mieteinnahmen zu generieren.
- Für die Fremdvermietung gibt es sorgfältig ausgearbeitete Konzepte unserer Mandantschaft, die von Standort zu Standort unterschiedlich sind. Ziel ist es, mit den ergänzenden Mietern die Filialen in ihrem lokalen Wettbewerbsumfeld zu stärken. Die pauschale und unzutreffende Vermutung über ein Drittel der Verkaufsflächen könne vermietet werden, erweckt die falsche Vorstellung, dass das Warenhauskonzept in der jetzigen Form aufgegeben wird. Richtig ist vielmehr: Das Warenhaus als Konzept wurde nicht aufgegeben. Das Gegenteil ist der Fall: Unsere Mandantschaft belebt mit einem noch breiteren Waren- und Serviceangebot wichtige Warenhausprinzipien neu, wie die lokale Ausrichtung der Sortimente, den lokalen Marktplatz-Charakter und die Stärkung von Beratung und Service.
- Für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sucht unsere Mandantschaft mit dem Sozialpartner Lösungen in den laufenden Tarifgesprächen. Aus Respekt vor den laufenden Verhandlungen und den Gesprächspartnern wird sich Karstadt immer zuerst intern und dann den Medien gegenüber äußern, wenn es ein Ergebnis gibt. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld vollumfänglich bezahlt.
Wir sind insoweit beauftragt die Berichterstattung auf rechtswidrige Inhalte zu überprüfen. Wir bitten dringend von fehlerhafter Berichterstattung in diesen Zusammenhängen Abstand zu nehmen.
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