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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

"Perlentaucher" gewinnt gegen FAZ und SZ vor dem Landgericht Frankfurt

Berlin (ots)

Als Rechtsanwälte des Online-Magazins "Perlentaucher" geben wir
   Folgendes bekannt:
Mit Urteil vom 23.11.2006 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts 
Frankfurt am Main die Klage der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und 
der "Süddeutschen Zeitung" gegen den "Perlentaucher" vollumfänglich 
zurückgewiesen.
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Lizenzierung der 
so genannten "Perlentaucher-Notizen" an Internet-Book-Shops wie 
"buecher.de" zulässig ist. Bei den "Perlentaucher-Notizen" handelt es
sich um Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel der 
wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter 
Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese 
Form der Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich 
dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf 
einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den auf Unterlassung 
gerichteten Klagen von "FAZ" und "SZ" nicht stattgegeben. Wie sich 
aus den vorab veröffentlichten Entscheidungsgründen entnehmen lässt, 
verneint das Landgericht eine Verletzung der Urheberrechte von "FAZ" 
und "SZ". Mitteilungen über den Inhalt urheberrechtlich geschützter 
Texte seien zulässig, soweit die Inhaltszusammenfassungen die Lektüre
des Originaltextes nicht ersetzen. Soweit diese Schwelle - wie bei 
den "Perlentaucher-Notizen" -  nicht überschritten werde, könne ohne 
Verletzung fremder Urheberrechte über den wesentlichen Inhalt der 
Originaltexte informiert werden. Auch die Markenrechte von "FAZ" und 
"SZ" seien nicht verletzt. Soweit in den "Perlentaucher-Notizen" auf 
die zu Gunsten von "FAZ" und "SZ" geschützten Marken verwiesen werde,
sei diese Nutzung fremder Kennzeichen zulässig, da die Kennzeichen 
lediglich beschreibend für die Inhalte der vom "Perlentaucher" 
erstellten Zusammenfassungen genutzt würden. Schließlich verneint das
Landgericht auch das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes. Die 
"Perlentaucher-Notizen" könnten nicht als wettbewerbswidrige 
Übernahme fremder Leistungen angesehen werden. Auch eine 
Rufausbeutung scheide aus.
Somit ist das Landgericht Frankfurt am Main der rechtlichen 
Begründung des "Perlentaucher" vollumfänglich gefolgt. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig. Ob "FAZ" und "SZ" in die Berufung gehen, 
bleibt abzuwarten.

Pressekontakt:

RA Simon Bergmann
Tel. (030) 88 00 15 - 0
Mobil (0173) 2 05 30 99
e-mail: sb@schertz-bergmann.de

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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