Beim Studieren nichts riskieren: Wie "Studis" richtig vorsorgen
Bonn (ots)
Das Abitur in der Tasche und die Zukunft noch ungeschrieben - so beginnt im Herbst jeden Jahres für viele Schulabgänger die Studienzeit. Dabei stellt dieser Lebensabschnitt oft einen wesentlichen Schritt aus der elterlichen Obhut dar. Die neu gewonnene Unabhängigkeit bedeutet aber auch neue Verantwortung. Wo bisher die elterliche Versicherung im Ernstfall zur Stelle war, müssen viele "Studis" jetzt selbst vorsorgen. Doch welche Versicherungen sind für den ersten Schritt ins Eigenleben wirklich sinnvoll? Die Zurich Versicherung klärt auf, worauf "Neu-Studis" wirklich achten sollten.
Haftpflichtversicherung
Wer seinem Kommilitonen versehentlich Cola über den Computer schüttet, muss für den daraus entstandenen Schaden persönlich und finanziell unbegrenzt haften. Eine private Haftpflichtversicherung darf hier also keinesfalls fehlen. Grundsätzlich sind angehende Studenten zwar während ihres Studiums über ihre Eltern haftpflichtversichert, wer aber beispielsweise vor dem Studium bereits berufstätig war oder ein Erststudium abgeschlossen hat, ist nicht mehr durch den Vertrag der Eltern geschützt.
Unfallversicherung
Rund 60 Prozent der Unfälle passieren im privaten Umfeld. Und genau da greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Absicherung schafft hier eine private Unfallversicherung, die in der Regel weltweit und zu jeder Zeit Versicherungsschutz bietet.
Hausratversicherung
Die heutigen "Studentenbuden" sind zunehmend auch mit wertvollem Inventar ausgestattet. Vor allem teure Laptops, mp3- oder DVD-Player gehören dabei zur Grundausstattung. Daher sollte der Hausrat der eigenen Wohnung ebenfalls versichert werden. Auch das Studententransportmittel Nummer 1 - das Fahrrad - kann bei Bedarf gegen Diebstahl mit in die Versicherung aufgenommen werden.
Die Vorsorge fürs Alter
"Jetzt schon Geld fürs Alter weglegen? Aber ich fang' mein Leben doch gerade erst so richtig an!" So oder so ähnlich denken viele Neulinge an Hochschulen und Unis. Wer aber schon vor dem 67. Lebensjahr den Ruhestand antreten möchte, gilt die Devise "Je früher, desto besser". Bei einer Riesterrente profitiert der Student beispielsweise nicht nur durch die lange Vertragslaufzeit von hohen Erträgen, das "Riestern" wird zudem staatlich gefördert und bleibt von der in 2009 eingeführten Abgeltungssteuer verschont. Wer also bereits frühzeitig einen entsprechenden Vorsorgebeitrag leisten kann, sollte sich auch schon in der Studienzeit mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen.
Wenn "Arbeiten gehen" nicht mehr geht
Auch ein geregelter Arbeitsalltag scheint zu Studienbeginn noch unvorstellbar weit entfernt. Was aber tun, wenn eine schwere Erkrankung während des Studiums oder während des Arbeitslebens dazu führt, dass man seinen Job gar nicht erst oder nicht mehr antreten kann? Wer in diesem Fall nicht mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, geht in der Regel leer aus. Eine Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit schließt diese Lücke. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Aspekte: Wer seinen erlernten oder angestrebten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber grundsätzlich noch in der Lage ist zu arbeiten, ist zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig. Nur sofern keinerlei berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann oder dies nur in begrenztem Umfang möglich ist, liegt Erwerbsunfähigkeit vor. Auch als Student kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn der mit dem Studium angestrebte Beruf als Basis genommen wird. Auch hier gilt "Je früher, desto besser", denn ein gesunder junger Mensch hat durchaus Vorteile bei Preis und Leistung des Vertrags.
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