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Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen

Bonn (ots)

Gerade Geringverdienern und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien müssen neben bestehenden Steuervorteilen Zusatzanreize für die Eigenvorsorge geboten werden. Dies fordert die Zurich Versicherung vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Zurich schlägt daher vor, bAV-Leistungen bis zu 50 Prozent nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen.

Steuerersparnis als Förderinstrument für Geringverdiener ungeeignet

Altersarmut betrifft überproportional die heutigen Geringverdiener und Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien. "Gerade in diesen Personenkreisen greift das Thema Steuervorteil der bAV als Anreiz nur sehr wenig beziehungsweise bietet in Zeiten von Arbeitslosigkeit überhaupt keinen Einstieg", sagt Björn Bohnhoff, Leiter betriebliche Altersversorgung bei Zurich. "Wer aufgrund seines geringen Einkommens keine Steuern zahlt, ist durch Steuerersparnisse wohl kaum zur Vorsorge zu bewegen. Personen, die ihre Ausgaben ganz genau planen müssen, werden sich grundsätzlich schwer tun, Geld fürs Alter zur Seite zu legen", so Bohnhoff. Steuerersparnis ist zwar ein grundsätzlich wichtiger Anreiz, als Förderinstrument für Geringverdiener aber ungeeignet. Ein Hindernis der Eigenvorsorge sei auch, dass der Konsumverzicht heute im schlimmsten Fall im Rentenalter gegen die Grundsicherung aufgerechnet wird. "Die teilweise Nichtanrechnung von kapitalgedeckter Vorsorge (Freibeträge) auf die Grundsicherung stellt somit einen zentralen Baustein zur stärkeren Durchdringung der bAV dar, insbesondere für die Gruppe der Geringverdiener, die den höchsten Bedarf zur Vermeidung von Altersarmut haben", erklärt der bAV-Experte.

Außerdem empfiehlt Zurich als einer der führenden bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte:

   - Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere
     Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die
     Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke
     bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten
     werden. 
   - Recht des Arbeitgebers auf freiwilliges "Auto-Enrollment"
     (Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne) für
     Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse. 
   - Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens 50 Prozent der
     Ersparnisse aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form
     von firmenfinanzierter Altersversorgung zur Verfügung zu
     stellen. Hierüber wäre sichergestellt, dass eine
     Entgeltumwandlung sich für alle Einkommensklassen immer lohnt. 
   - Größere Harmonisierung aller Durchführungswege in Bezug auf die
     steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens
     ein ergänzender Förderrahmen in Höhe von zehn Prozent der
     Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im § 3 Nr. 63
     Einkommensteuergesetz geschaffen werden.

Bohnhoff ist überzeugt: "Die bAV stellt gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den Dreiklang im Kampf gegen Altersarmut dar." Die Regierung sei nun gefordert, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Chancen von der Bevölkerung gesehen und genutzt werden.

Erst kürzlich hat die Managementberatung Oliver Wyman im Auftrag der Zurich Versicherung die heutige Situation in Deutschland untersucht sowie ausländische bAV-Versorgungssysteme analysiert. Hieraus hat die Zurich Versicherung politische Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie sich das derzeitige System in Deutschland verbessern ließe. Die gesamte Studie steht unter http://ots.de/w0Kdk zum Download zur Verfügung.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2013) von über 5,9 Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und rund 5.600 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.

Pressekontakt:

Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
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