Gut vorgesorgt: Wie Selbstständige sich fürs Alter absichern
Saarbrücken (ots)
Die Zahl der Selbstständigen und Freiberufler wächst. Vielen fehlt eine ausreichende Vorsorge für den Ruhestand - eine Pflichtversicherung wird derzeit diskutiert. CosmosDirekt zeigt, wie man am besten Geld fürs Alter zurücklegen kann und trotzdem flexibel bleibt, falls es finanzielle Engpässe gibt.
In Deutschland gibt es immer mehr Selbstständige: Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft ist ihre Zahl zwischen 1991 und 2009 um über 40 Prozent auf 4,2 Millionen gestiegen. Schätzungen zufolge ist nur jeder Vierte von ihnen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in berufsständischen Versorgungswerken für das Alter abgesichert. Mehr als drei Viertel der Selbstständigen muss die Altersvorsorge komplett in Eigenverantwortung gestalten. Nach Einschätzung des Mannheim Research Institute for the Economics of Aging droht etwa jedem Zehnten später die Altersarmut. "Viele Selbstständige scheuen sich, in Sachen Altersvorsorge langfristige Verpflichtungen einzugehen, die sie regelmäßig bedienen müssen", sagt Silke Barth, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt. Neben klassischen Vorsorgeprodukten wie der Basisrente oder einer Risiko-Lebensversicherung empfehlen sich deshalb flexible Produkte, die Anlegern mehr finanziellen Spielraum bieten. Der richtige Vorsorgemix für Selbstständige:
Flexible Rücklagen: Jederzeit verfügbar
Ob Steuernachzahlung, unerwartete Investitionen oder eine enge Auftragslage: Finanzielle Puffer, auf die man bei Bedarf jederzeit zurückgreifen kann, sind für Selbstständige existenziell. Flexible Anlagemöglichkeiten bilden daher für sie eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Es gibt immer mehr Angebote, die es ermöglichen, auf das Ersparte zuzugreifen, wenn es benötigt wird, Einzahlungen auszusetzen oder zu senken - oder auch einmal mehr in den privaten Rententopf einzuzahlen, wenn das Budget es zulässt.
Der Expertentipp: Mit der Flexiblen Vorsorge von CosmosDirekt sichern sich Selbstständige finanzielle Spielräume: Bereits ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro können Kunden einen Vertrag abschließen. Der garantierte Zinssatz steigt in den ersten drei Jahren stufenweise an: von 1,75 über 2,25 auf 3,80 Prozent. Zusätzlich haben Anleger die Option auf eine Altersrente.
Die Basisrente: Staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen
Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - ist in der Regel die einzige Möglichkeit, mit der Freiberufler steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen können. So sind 2012 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar; Sparer können insgesamt bis zu 14.800 Euro beim Fiskus geltend machen. Bis 2025 wächst der Anteil auf 100 Prozent. Die Basisrente lohnt sich daher auch für gut verdienende Selbstständige. Sie sichert im Alter ein monatliches, lebenslanges Zusatzeinkommen. Eine Auszahlung ist nach Vollendung des 62. Lebensjahrs möglich. Auf Wunsch leistet der Versicherte seinen Beitrag monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag gibt es zwar nicht, die Konditionen variieren jedoch von Anbieter zu Anbieter. Am besten den Vertrag genau prüfen und darauf achten, dass sich die Einzahlungen flexibel anpassen lassen - je nach finanzieller Situation.
Der Expertentipp: Wer als Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann auch von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren - eine der wichtigsten Säulen der privaten Altersvorsorge.
Die Risiko-Lebensversicherung: Absichern für den Ernstfall
Wichtig: Neben der Altersvorsorge sollten Selbstständige nicht vergessen, sich für den Ernstfall abzusichern. Damit der Fortbestand eines Unternehmens auch über den Tod eines Gesellschafters hinaus gesichert ist, ist eine Risiko-Lebensversicherung für alle Partner Pflicht. Sie sollten sich unbedingt gegenseitig absichern und zwar in Höhe der jeweiligen wirtschaftlichen Beteiligung am Unternehmen. Die zur Verfügung stehenden Mittel dienen dann beispielsweise zur Abfindung möglicher Erben oder zur Überbrückung von finanziellen Engpässen infolge des Ausfalls des verstorbenen Partners. Im Idealfall verhindert die Risiko-Lebensversicherung die Liquidation des Unternehmens.
Der Expertentipp: Bei der Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens kommt dem Bezugsrecht eine besondere Bedeutung zu. Um zu vermeiden, dass die Versicherungsleistung in den Nachlass des Verstorbenen fällt, sollten die Geschäftspartner und nicht die Familienangehörigen des Selbständigen bezugsberechtigt sein. Es empfiehlt sich den Familienschutz separat zu regeln.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Regelmäßiges Einkommen für den Fall des Verlusts der eigenen Arbeitskraft
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ist für Selbstständige ein Muss. Denn wer keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Ohne privaten Berufsunfähigkeitsschutz stehen Selbstständige im Ernstfall ohne Einkommen da.
Der Expertentipp: Die im Ernstfall monatlich ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am jeweiligen Lebensstandard des Selbständigen orientieren. Mit einer Rente, die 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt, sind Versicherte in der Regel gut beraten. Da die Berufsunfähigkeitsrente die Zeit bis zum Beginn der Altersrente überbrücken muss, sollte deren Laufzeit unbedingt auf die Verträge zur Alterssicherung abgestimmt sein.
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