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Stellungnahme zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes - Bundesgerichtshof entscheidet: Klage der Axel Springer AG gegen Untersagungsverfügung zur Übernahme von ProSiebenSat.1 ist zulässig

Berlin (ots)

Wir sind froh, dass das Gericht im Sinne der Axel
Springer AG entschieden hat und an unserem Feststellungsinteresse 
kein Zweifel besteht.
Der Anwalt der Axel Springer AG hat heute das vorgetragen, was wir
seit dem am Kartellamt gescheiterten Übernahmeversuch immer wieder 
betont haben. ProSiebenSat.1 ist für uns nach wie vor ein höchst 
attraktives Unternehmen, die strategische Logik einer Übernahme durch
Axel Springer wäre nach wie vor gegeben. Derzeit könnte die Axel 
Springer AG aber nicht einmal die Aufstockung ihrer Beteiligung, 
geschweige denn eine Übernahme in Betracht ziehen, da die 
Untersagungsverfügung und die Untersagungsgründe nicht angefochten 
werden konnten. Diese Gründe hindern uns aber nicht nur daran, 
ProSiebenSat.1 zu übernehmen, sondern könnten auch andere 
Akquisitionen in Deutschland erschweren oder ganz verhindern. Das 
sollte mit der Rechtsbeschwerde geklärt werden. Wenn die Sendergruppe
zum Verkauf stünde, möchten wir wissen, was kartellrechtlich möglich 
ist, denn wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Untersagung nicht
rechtmäßig war.
Mit der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind jetzt 
die Voraussetzungen zur Klärung des Sachverhaltes gegeben.

Pressekontakt:

Edda Fels
Tel: + 49 (0) 30 25 91-7 76 00
edda.fels@axelspringer.de

Original-Content von: Axel Springer SE, übermittelt durch news aktuell

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