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Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte gegen Gefahren durch Atomindustrie
Greenpeace unterstütze Klagen gegen Castortransport sind erfolgreich

Hamburg / Karlsruhe (ots)

29. 1. 2009 - Das
Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte der Bürger gegen die 
Atomindustrie gestärkt. Künftig müssen Klagen von Anwohnern der 
Atommülltransportstrecke nach Gorleben zugelassen werden. In der 
Vergangenheit hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg regelmäßig
entsprechende Klagen mit der Begründung abgelehnt, dass das Atomrecht
nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden könne. Im Verfahren vor
dem Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung ein 
Zurückweisen der Klagen beantragt. Dies haben die Verfassungsrichter 
heute in ihrer Urteilsverkündung als Verstoß gegen die Grundrechte 
der Kläger gewertet.
"Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend 
gesicherten Atomtransporte wehren. Das Oberverwaltungsgericht in 
Lüneburg muss künftig Streckenanwohnern die Möglichkeit zu Klage 
gegen die Transporte geben", sagt Thomas Breuer, Leiter der Klima- 
und Energieabteilung bei Greenpeace. "Das Urteil ist damit auch eine 
schallende Ohrfeige für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das 
mit seinen Entscheidungen die Grundrechte der Kläger verletzt hatte."
Das heutige Urteil geht auf zwei von Greenpeace unterstütze Klagen
zurück. Eine Anwohnerin der Atommülltransportstrecke nach Gorleben, 
sowie ein Anwohner der Verladestation hatten vor dem 
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geklagt. Die Klägerin wohnt in 
ihrem Haus acht Meter von der Strecke entfernt, der Kläger wohnt nahe
der Verladestation. Beide hatten versucht, gegen ihre Gefährdung 
durch die strahlenden Castorbehälter und potentielle Terrorangriffe 
auf den Transport zu klagen.
Bereits im vergangenen Jahr wurden die Rechte von Anwohnern von 
Atomkraftwerken und Atomanlagen gestärkt. Das 
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte damals entschieden, dass 
Anwohner von Atomanlagen auch wegen der Gefahren durch Terrorangriffe
klagen können.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Thomas Breuer unter 
0171-8891 096 oder Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit unter 
040-2784940. Pressesprecher Björn Jettka erreichen Sie unter 
0171-8780 778. Greenpeace im Internet: www.greenpeace.de
Die Presseerklärung und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts 
finden Sie unter: 
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-008.html

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