Russland: Greenpeace-Aktivisten sollen länger in Untersuchungshaft bleiben
Behörden fordern drei Monate mehr Zeit für Ermittlungen
Hamburg / St. Petersburg (ots)
Die russischen Ermittlungsbehörden haben heute angekündigt, einen Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft für die in Russland inhaftierten 28 Greenpeace-Aktivisten und zwei Journalisten zu stellen. Die sogenannten Arctic 30 sollen drei weitere Monate in Untersuchungshaft bleiben. Die Anträge sollen in der kommenden Woche vor Gericht verhandelt werden.
Bislang sind beim zuständigen Kalininsky Bezirksgericht sechs Anträge auf Verlängerung eingegangen. Greenpeace erwartet, dass heute und am Montag weitere Anträge folgen.
Den Anwälten der Greenpeace-Aktivisten wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungsbehörde die Haft um drei Monate verlängern will, um weitere Untersuchungen durchzuführen. Sollte das Gericht dieses abweisen, müssen die Inhaftierten freigelassen werden.
Das Bezirksgericht muss bis zum 24. November über die Verlängerung der Untersuchungshaft entscheiden. Greenpeace wird sich vor Gericht gegen die Anträge wehren. Zudem werden die Anwälte fordern, alle Beschuldigten auf Kaution zu entlassen, während die weiteren Ermittlungen laufen.
"Die Behörden ermitteln bereits seit zwei Monaten in einem Verbrechen, das nie begangen wurde. Wofür brauchen die Ermittler drei weitere Monate? Diese mutigen Männer und Frauen haben friedlich gegen Ölbohrungen in der Arktis protestiert und sich so für den Schutz dieses einmaligen Lebensraumes eingesetzt", sagt Jörg Feddern, Öl-Experte von Greenpeace.
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung, den Vorwurf der "bandenmäßigen Piraterie" fallenzulassen, hat die Ermittlungsbehörde diesen Vorwurf offiziell noch nicht zurückgezogen. Die Arctic 30 sind seit dem 19. September in Haft. An diesem Tag hat die russische Küstenwache das Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise in der Petschorasee nach einer friedlichen Protestaktion an einer Gazprom-Ölplattform gestürmt und festgesetzt. Bei einer Verurteilung drohen den Aktivisten bis zu 15 Jahre Haft.
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