Greenpeace begrüßt Verbraucher-Informationsgesetz von Künast / Fehlende Auskunftspflicht der Firmen noch unbefriedigend
Hamburg (ots)
Greenpeace begrüßt den Entwurf des Verbraucher-Informationsgesetzes von Verbraucherministerin Renate Künast. Das geplante Gesetz soll dem Verbraucher endlich wesentliche Informationen zugänglich machen, die ihm bisher vorenthalten werden: Die Behörden sind dann verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Untersuchungen von Lebensmitteln, Waren und Dienstleistungen, einschließlich der Namen bedenklicher Produkte und Hersteller, zu veröffentlichen. Unbefriedigend ist, dass die ebenfalls geplante Auskunftspflicht der Firmen auf Druck von Industrie und Wirtschaftsministerium fallen gelassen wurde. Trotz dieses Mankos sollte das Kabinett den Gesetzentwurf jetzt zügig dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen.
"Wenn das Künast-Gesetz so durchkommt, können die Behörden endlich Klartext reden und Produktnamen und Hersteller von untersuchten Lebensmitteln bekannt geben", betont Greenpeace-Sprecher Heinz Laing. "Nach den Skandalen um BSE, Gentechnik in Lebensmitteln und gepanschten Kochschinken darf man den Bürgern nicht weiter verheimlichen, was sie auf dem Teller haben."
Der Künast-Entwurf nimmt die zentrale Forderung von Greenpeace auf, die Öffentlichkeit bei allen behördlich bekannten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht umgehend zu informieren. Damit dies einfach und kostengünstig möglich ist, sollen Produktnamen und Hersteller auffälliger Lebensmittel in einer ständig aktualisierten Internet-Datenbank abrufbar sein. Greenpeace hatte im August letzten Jahres einen eigenen Entwurf eines Verbraucher-Informationsgesetzes vorgelegt.
"Jetzt muss das Gesetz so schnell wie möglich in den Bundestag. Nur so kann es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, ohne Gefahr zu laufen, in der Hitze des Wahlkampfes zu verkommen", sagt Laing.
Das Gesetz sollte jedoch sobald wie möglich durch eine Auskunftspflicht für die Firmen ergänzt werden. "Skandale, die die Behörden nicht mitbekommen, würden die Verbraucher nach dem bisherigen Gesetzentwurf auch nie erfahren. Vor allem die Lebensmittelindustrie muss zu mehr Transparenz verpflichtet werden und endlich aufhören, das Gesetz zu torpedieren", sagt Laing.
Die Lebensmittel-Behörden der Länder untersuchen jährlich zigtausende Lebensmittel auf gefährliche Rückstände, falsche Deklaration oder unerlaubte Beimischungen. Doch nur bei einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung veröffentlichen die Ämter Firmen- und Produktnamen. Alle anderen Befunde bleiben nach jetzigem Stand anonym, die Firmen- und Markennamen unter Verschluss.
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