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Seehofer-Ministerium will Verbraucher zu Versuchskaninchen machen Entwurf des Gentechnik-Grundsatzpapiers liegt Greenpeace vor

Berlin (ots)

Experimentelle Gen-Pflanzen sollen zukünftig ohne
gesundheitliche Sicherheitsprüfung in die Nahrungskette gelangen 
dürfen. Dies geht aus einem geheimen Entwurf des angekündigten 
Grundsatzpapiers des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Gentechnik
in der Landwirtschaft hervor, das Greenpeace vorliegt. Laut internem 
Aktenvermerk will das Ministerium den Verstoß gegen EU-Recht bewusst 
in Kauf nehmen. Zudem sollen die Abstände von Gen-Maisfeldern zu 
Bio-Betrieben entgegen der derzeitigen Praxis auf nur noch 150 Meter 
abgesenkt werden.  Auch andere Regeln sollen zum Vorteil von 
Gen-Bauern verändert werden. Greenpeace fordert dagegen seit langem 
ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen.
"Minister Seehofer verspricht Schutz vor Kontamination, während 
sein Ministerium bereits  den Gen-Anbau auf Kosten unserer Sicherheit
organisiert und zugunsten der Gen-Forscher und Gen-Firmen sogar den 
Bruch von EU-Recht plant", protestiert Henning Strodthoff, 
Gentechnik-Experte von Greenpeace. "Damit werden wir alle als 
Verbraucher zu Versuchstieren gemacht."
Versuchspflanzen dürfen ohne umfangreiche Sicherheitsprüfungen der
Risiken für Mensch und Umwelt nicht auf den Markt gebracht werden. In
dem internen Aktenvermerk heißt es aber, dass "(...) die 
Auskreuzungsprodukte gesetzlich vom Bedürfnis einer 
Inverkehrbringensgenehmigung auszunehmen" sind. Das heißt auch 
verunreinigte Produkte würden so z.B. in Tierfutter oder Lebensmittel
landen. Das verstößt gegen EU-Recht. Die Verunreinigungen können von 
experimentellen Freisetzungen oder Importen stammen, deren Sicherheit
in Europa nie überprüft wurde. Die Bundesregierung hatte auf Druck 
von Forschung und Industrie schon im Koalitionsvertrag im Herbst 2005
festgelegt, dass Auskreuzungen aus Versuchsfeldern und Kontamination 
mit nicht zugelassenen Pflanzen legalisiert werden sollen. Damit soll
Forschung und Industrie vor rechtlichen Folgen und Haftung geschützt 
werden.
Die europäische Kommission hat der Bundesregierung eine solche 
Regelung jedoch bereits schriftlich untersagt. Dagegen will das 
Bundeslandwirtschaftsministerium offensichtlich bewusst verstoßen. In
dem Aktenvermerk, der Greenpeace vorliegt, heißt es: "Es ist 
wahrscheinlich, dass die KOM (Europäische Kommission) die genannte 
Regelung beanstanden wird mit der Folge, dass die Stillhaltefrist bis
zur Verabschiedung des Gesetzes sechs Monate beträgt und sich ein 
Vertragsverletzungsverfahren anschließen könnte."
Laut Entwurf des Grundsatzpapiers vom 26. Mai 2006 schlägt das 
Seehofer-Ministerium außerdem einen Mindestabstand "von 150 Metern 
zwischen der Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem 
Rand einer Anbaufläche mit nicht gentechnisch verändertem Mais (...) 
vor".  "Diese Abstände sind zu gering, selbst Monsanto schreibt 
Gen-Bauern den doppelten Abstand zu Bio-Bauern vertraglich vor," 
erläutert Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft. In Monsantos vertraulichen Anbauverträgen 
wird  Gen-Bauern sogar ein Abstand von 300 Metern vorgeschrieben. 
"Das Seehofer-Ministerium nimmt damit Kontaminationen benachbarter 
Felder offensichtlich bewusst in Kauf," so Janßen weiter.
Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Henning 
Strodthoff, mobil unter Tel. 0171-87 808 22.
Eine Kopie des Grundsatzpapiers erhalten Sie im Internet: 
www.greenpeace.de oder unter Tel.:040 30618 368.
Das Ministerium erreichen Sie unter Tel.: 01888-5290

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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