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NABU

NABU fordert Bundesländer zur Unterstützung des neuen Gentechnikgesetzes auf

Berlin/Bonn (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat die Bundesländer
aufgefordert, den Beschluss des Bundestages zur Neuordnung des
Gentechnikrechtes ohne weitere Verzögerung zu unterstützen. "Der
vorliegende Gesetzentwurf darf weder verschleppt noch aufgeweicht
werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Schon jetzt finde in
Deutschland ein höchst umstrittener Anbau gentechnischer veränderter
Pflanzen (GVO) ohne Rechtsgrundlage, ohne die notwendige Transparenz
oder begleitendes Monitoring statt. Die Umsetzung der entsprechenden
EU-Vorgabe in deutsches Recht sei daher längst überfällig und dürfe
am Freitag nicht durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses
weiter auf die lange Bank geschoben werden.
Anstatt das Gesetz zu blockieren, müssten sich die Länder viel
mehr um die Umsetzung des Gentechnikgesetzes und die daraus
resultierenden Aufgaben kümmern. "Vor allem bei der Errichtung eines
eigenen Standortregisters und dem Schutz ökologisch sensibler Gebiete
werden die Bundesländer eine besondere Verantwortung tragen", so der
NABU-Präsident. Beim Schutz der Natur vor Beeinträchtigungen durch
GVO obliege den Ländern die Aufgabe, die fachliche Kompetenz für
diese Prüfungen in ihren Ministerien bereitzustellen. Wenn die
Schutzziele der Natura 2000-Gebiete beeinträchtigt würden, müssten
die Länder den Anbau von GVO untersagen, so der NABU.
Nach Ansicht des NABU müsse die Natur vor GVO besonders geschützt
werden. Das Auskreuzen gentechnisch veränderter Pflanzen mit wild
lebenden Pflanzen, ihre Ausbreitung in Naturschutzgebieten und andere
mögliche Schäden für den Naturhaushalt könnten nicht durch
kultivierende, ackerbauliche Maßnahmen gemindert werden. "Da es noch
keine "Koexistenzvorschriften" zu Naturschutzgebieten gibt, sind bis
jetzt auch keine Schutzkorridore, Mantelsaaten oder Barrieren zu
Naturschutzgebieten vorgesehen, die ein geschütztes Nebeneinander
gewährleisten könnten", sagte Tschimpke. Wenig Verständnis habe der
NABU daher für die Überlegungen einzelner Bundesländer, die Stellung
des Naturschutzes weiter zu schwächen, indem sie die fachliche
Kompetenz des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aushebeln wollten.
"Nur eine unabhängige Überwachung des kommerziellen Anbaus durch eine
beim BfN angesiedelte Monitoringstelle kann garantieren, dass die
Erhebung nicht von Industrieinteressen geleitet wird", so Tschimpke.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: 
Dr. Steffi Ober, 
NABU-Gentechnikexpertin, 
Tel. 030-284984-25 oder 0177-3027718.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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