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NABU

NABU: Umwelt- und Naturschutz ist Verlierer des neuen Gentechnikgesetzes

Berlin (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat das heute vom
Bundestag beschlossene neue Gentechnikgesetz grundsätzlich begrüßt,
sieht aber den Umwelt- und Naturschutz als Verlierer dieser
Neufassung. Während der erste Gesetzesentwurf für den Umwelt- und
Naturschutz noch recht positiv ausgesehen habe, sei dieser Bereich
bei der Anpassung zu einem Gesetz ohne Zustimmungspflicht des
Bundesrates stark beschnitten worden, sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke: "Eine beim Bundesamt für Naturschutz angesiedelte
Monitoringstelle, die eine neutrale Überwachung gewährleisten könnte,
ist schlicht unter die Räder gekommen." Der NABU sehe die direkten
und indirekten ökologischen Schäden durch die Agro-Gentechnik
unzureichend berücksichtigt. Als Folge der sich ändernden
landwirtschaftlichen Praxis müsse mit industriellen Monokulturen und
weiterem Artenschwund sowie dem Verlust der landestypischen Identität
der Kulturlandschaft gerechnet werden.
"Ohne eine ökologische Risikoabschätzung mit dem entsprechenden
Sachverstand können der heimischen Natur durch den Einsatz der Grünen
Gentechnik massive Nachteile entstehen", so Tschimpke. In
Naturschutzgebieten drohe eine unberechenbare Kontamination mit
gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Der NABU kritisierte, dass
die geplante Koexistenzvorschrift kein Wort über Koexistenz mit
Schutzgebieten verliere, obwohl in der Praxis die meisten
Freisetzungsanträge wegen der Naturschutzbelange und der
Vorsorgepflicht für die biologische Vielfalt strittig seien. "Gerade
bei den neuen Pflanzen der zweiten und dritten Generation zählen in
erster Linie die Umweltaspekte", so Tschimpke. Pharmapflanzen und
maßgeschneiderte Industriepflanzen bedrohten die Zusammensetzung der
Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt in nicht bekanntem
Ausmaße.
Angesichts der Mängel des Gentechnikgesetzes forderte der NABU,
auch zum Schutz von Natur und Umwelt eine größt mögliche Transparenz
des GVO-Anbaus in Deutschland zu gewährleisten und schnellstens ein
öffentliches Anbauregister einzurichten. An die Bundesländer, die
sich im Gesetzgebungsprozess nicht gerade verantwortungsbewusst
verhalten hätten, appellierte der NABU, fachliche Kompetenz in ihren
Ministerien für eine sachgerechte Prüfung der Umwelt- und
Naturschutzaspekte bereitzustellen.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen:
Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, 
Tel.: 030-284 984 25 oder 0172-5966097.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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