NABU: Umwelt- und Naturschutz ist Verlierer des neuen Gentechnikgesetzes
Berlin (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat das heute vom Bundestag beschlossene neue Gentechnikgesetz grundsätzlich begrüßt, sieht aber den Umwelt- und Naturschutz als Verlierer dieser Neufassung. Während der erste Gesetzesentwurf für den Umwelt- und Naturschutz noch recht positiv ausgesehen habe, sei dieser Bereich bei der Anpassung zu einem Gesetz ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates stark beschnitten worden, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke: "Eine beim Bundesamt für Naturschutz angesiedelte Monitoringstelle, die eine neutrale Überwachung gewährleisten könnte, ist schlicht unter die Räder gekommen." Der NABU sehe die direkten und indirekten ökologischen Schäden durch die Agro-Gentechnik unzureichend berücksichtigt. Als Folge der sich ändernden landwirtschaftlichen Praxis müsse mit industriellen Monokulturen und weiterem Artenschwund sowie dem Verlust der landestypischen Identität der Kulturlandschaft gerechnet werden.
"Ohne eine ökologische Risikoabschätzung mit dem entsprechenden Sachverstand können der heimischen Natur durch den Einsatz der Grünen Gentechnik massive Nachteile entstehen", so Tschimpke. In Naturschutzgebieten drohe eine unberechenbare Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Der NABU kritisierte, dass die geplante Koexistenzvorschrift kein Wort über Koexistenz mit Schutzgebieten verliere, obwohl in der Praxis die meisten Freisetzungsanträge wegen der Naturschutzbelange und der Vorsorgepflicht für die biologische Vielfalt strittig seien. "Gerade bei den neuen Pflanzen der zweiten und dritten Generation zählen in erster Linie die Umweltaspekte", so Tschimpke. Pharmapflanzen und maßgeschneiderte Industriepflanzen bedrohten die Zusammensetzung der Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt in nicht bekanntem Ausmaße.
Angesichts der Mängel des Gentechnikgesetzes forderte der NABU, auch zum Schutz von Natur und Umwelt eine größt mögliche Transparenz des GVO-Anbaus in Deutschland zu gewährleisten und schnellstens ein öffentliches Anbauregister einzurichten. An die Bundesländer, die sich im Gesetzgebungsprozess nicht gerade verantwortungsbewusst verhalten hätten, appellierte der NABU, fachliche Kompetenz in ihren Ministerien für eine sachgerechte Prüfung der Umwelt- und Naturschutzaspekte bereitzustellen.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, Tel.: 030-284 984 25 oder 0172-5966097.
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