NABU: Föderalismuskommission droht beim Naturschutzrecht zu scheitern
Bonn/Berlin (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat die Föderalismuskommission aufgefordert, auch beim Naturschutzrecht ihre Hausaufgaben zu erledigen. Der heute von den beiden Vorsitzenden Müntefering und Stoiber unterbreitete Vorschlag zur Neuordnung der Gesetzgebungsbefugnisse sehe keinerlei Änderungen in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Jagdwesen sowie in den Bereichen Bodenverteilung, Raumordnung und Wasserhaushalt vor. "Sollten die Gremien diesen Vorschlag akzeptieren, wäre die Kommission in einem zentralen Bereich kläglich gescheitert", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Die Kommission habe sich zur Aufgabe gemacht, die Gesetzgebungsbefugnisse von Bund und Ländern klarer zu trennen; dazu gehöre insbesondere die Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, die in der Praxis zu unübersichtlichen Verflechtungen und erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten von EU-Recht im Bereich des Naturschutzes geführt habe. "Wenn die Kommission hier nicht endlich einen umfassenden Kompetenztitel Umwelt für den Bund einführt, bleibt es bei der Kleinstaaterei im Naturschutz. So können wir weder bedrohte Arten retten noch Hochwasserkatastrophen an unseren Flüssen verhindern", sagte Tschimpke.
"Mit der Beibehaltung der bestehenden Regelung verhindert die Kommission sehenden Auges das seit langem notwendige Umweltgesetzbuch", so Tschimpke weiter. Zudem nehme die Kommission billigend in Kauf, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem mehrstufigen, langwierigen und unübersichtlichen Gesetzgebungsverfahren nicht europatauglich werde. "Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit in höchstem Maße unverantwortlich", so der NABU-Präsident.
Für Rückfragen: Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, Tel. 0177-2 78 71 18
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