NABU warnt vor Umgehung des Vorbehandlungsgebots von Abfällen
Berlin (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat das am morgigen Mittwoch (1.6.) in Kraft tretende Verbot der Deponierung unbehandelter Abfälle in Deutschland grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber vor Missbrauch in der Praxis gewarnt. "Alle denkbaren Schlupflöcher zur Umgehung dieser Regelung müssen konsequent gestopft werden", forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Ablagerung unbehandelter Abfälle sei hochgradig klimaschädlich. "Die dabei entstehenden Methangase haben erheblichen Anteil am Klimawandel. Sie sind etwa 21-mal so schädlich wie Kohlendioxid", betonte Tschimpke. Die Behandlung von Abfällen vor ihrer Deponierung reduziere diese Methanbelastung und sei daher eine wesentliche Voraussetzung für eine klimaverträgliche Abfallwirtschaft. Allerdings sei unklar, ob überhaupt ausreichende Kapazitäten für die Vorbehandlung der zu erwartenden Müllmengen zur Verfügung stünden. Nach Schätzungen von Experten fehlten derzeit Behandlungsanlagen für Abfälle bis zu sieben Millionen Tonnen. Nach Ansicht des NABU besteht die Gefahr, dass das Gebot der Vorbehandlung umgangen wird, da eine regelgerechte Vorbehandlung in speziellen Anlagen teurer ist als eine einfache Deponierung. "Die Palette der Möglichkeiten reicht von der illegalen Umdeklarierung der Abfälle für den Export und die Deponierung im Ausland bis hin zur Vermischung von Abfällen aus der mechanisch-biologischen Behandlung und nicht vorbehandelten Siedlungsabfällen", so Tschimpke. Besonders problematisch sind nach Einschätzung des NABU die so genannten Zwischenlager. Für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren können für nicht vorbehandelte Abfälle -- diese sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden -- auf Deponien Zwischenlager eingerichtet werden. Bisher wurden bereits 22 solcher Lager genehmigt. "Es ist zu befürchten, dass darauf spekuliert wird, dass sich nach drei Jahren keiner mehr an den dort gelagerten Müll erinnert," kritisierte Tschimpke. Der Klimaschutzgedanke der Regelung werde damit unterlaufen.
Daher müssten die Länder dafür Sorge tragen, dass die Vorbehandlung von Abfällen eingehalten und die Umgehung der Maßnahmen unmöglich werde -- notfalls auch unter Anwendung strafrechtlicher Mittel. "Die Verantwortlichen hatten schließlich Zeit genug, sich auf die Rechtslage einzustellen", so Tschimpke.
Im Internet zu finden unter www.nabu.de
Für Rückfragen: Susanne Hempen, NABU-Abfallexpertin, Tel. 02224-986342, mobil 0151-5734832
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