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NABU

NABU warnt vor Todesurteil für junge Feldhasen, Rehe und Rebhühner

Berlin (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat an die Bundesländer
appelliert, die geltenden Regelungen zur Pflege von stillgelegten 
Ackerflächen nicht anzutasten. Laut Gesetz dürfen Landwirte in der 
Zeit vom 1. April bis 15. Juli - während der Brut und Aufzucht vieler
Wildtierarten - ihre Brachflächen weder mähen noch mulchen. Die 
Länder Baden-Württemberg und Hessen wollen nun mit einer Initiative 
im Bundesrat erreichen, dass dieser Sperrzeitraum aufgehoben wird und
die Flächen zudem jährlich gemulcht werden müssen. Als Grund wird die
unkontrollierte Ausbreitung von Unkräutern während der Sperrfrist 
angeführt.
"Wenn das Verbot gekippt wird, ist das ein Todesurteil für 
Tausende junger Feldhasen, Rehe und gefährdete Bodenbrüter wie 
Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn", warnte NABU-Präsident Olaf 
Tschimpke. April bis Juli sei bekanntlich der Zeitraum, in dem viele 
Tiere mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind. Die 
Brachflächen seien ein wichtiger Lebensraum "auf Zeit", weil sie 
Nahrungsquelle und Deckung zugleich für viele bedrohte Arten 
darstellten.
"Junghasen und auch Rehkitze verharren die meiste Zeit des Tages 
regungslos in einer Mulde und warten auf das Futter der Elterntiere",
so Tschimpke weiter. Diese Überlebensstrategie, die sich Jahrhunderte
lang bewährt habe, werde den Tieren bei der Mahd nun zum Verhängnis. 
Die Säugetiere hätten genauso wie Jungvögel gegen die scharfen Messer
der Mähmaschinen keine Chance. Insgesamt kommen nach Schätzungen von 
Experten jährlich etwa eine halbe Million Wildtiere allein durch 
Mähmaschinen ums Leben.
"Wird das derzeitige Mahd- und Mulchverbot auf den etwa 700 000 
Hektar Brachflächen aufgehoben, so werden die letzten Rückzugsräume 
in der ausgeräumten Kulturlandschaft zerstört und damit der 
Artenschwund weiter befördert", so Tschimpke. Der NABU rufe daher die
Länder auf, den Vorstoß Baden-Württembergs und Hessens abzulehnen und
weder die Sperrfrist abzuschaffen, noch eine jährliche Mulchpflicht 
zu verordnen.
Originaltext vom NABU
Rückfragen:
Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel. 030-284984-26
Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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