MiFID II: quirin bank erfüllt Anforderungen bereits heute
Berlin (ots)
- Honorarberater für MiFID II gut aufgestellt - Nur Anlageberatung ohne Provisionen ist unabhängig - quirin bank erfüllt Transparenzvorschriften schon heute
Honorarberater nehmen die kommenden Verschärfungen der europäischen Finanzaufsicht in der Finanzberatung bereits vorweg: Sowohl das geplante Zuwendungsverbot für die unabhängige Anlageberatung als auch die geforderte Transparenz bei der Offenlegung der Kosten werden von Honorarberatern bereits heute praktiziert. Dies wird auch die Auswertung des gerade gestarteten Konsultationsersuchens der europäischen Union ergeben.
"Das Geschäftsmodell der unabhängigen Beratung gegen Gebühr wird sich auf lange Sicht am Markt durchsetzen," sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG. "Alle anderen Modelle sind für den Verbraucher intransparent, teuer und geprägt von Interessenkonflikten." Und genau gegen diese Punkte geht die europäische Finanzaufsicht an.
So wird bis Januar 2017 von der Europäischen Kommission und der Europäischen Finanzaufsicht ESMA unter anderem ein sogenanntes Zuwendungsverbot eingeführt werden. Im Rahmen der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll dies zunächst für die Portfolioverwaltung und die unabhängige Anlageberatung gelten. Damit ist klar, dass nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers nur eine Anlageberatung, bei der keine Provisionen fließen, wirklich unabhängig ist und sich auch so nennen darf. Demnach garantiert nur die Honorarberatung eine wirklich unabhängige Beratung.
Für die Vertreter des Provisionsmodells soll es zudem die Pflicht geben, die vereinnahmten Provisionen zum Nutzen der Kunden einzusetzen. Warum sollte ein Berater jedes Jahr einen Anteil am Kundenvermögen oder an den regelmäßigen Einzahlungen erhalten, wenn im Gegenzug keine nachweisbare Leistung erbracht wird? Honorarberater liefern diesen Mehrwert gleich in mehrfacher Hinsicht.
So ist ein fester Bestandteil der Honorarberatung die unabhängige Auswahl und die Prüfung der Geeignetheit der eingesetzten Produkte für den Verbraucher. Hier verlangt die Aufsicht, dass der Kundennutzen klar im Vordergrund stehen muss, keine Risiken auf den Kunden verlagert werden dürfen und sämtliche Kosten inklusive der Vergütung transparent gemacht werden müssen. All dies trifft die Provisionsberatung hart, ist für Honorarberater aber bereits lange geübte Praxis.
Insbesondere gilt dies für die Kosten: Was der provisionsabhängigen Finanzindustrie erst nach und nach aufgezwungen werden muss, ist bei der Honorarberatung bereits im Geschäftsmodell eingebaut: volle Kostentransparenz und die Information über laufende Kosten und Gebühren. Hierzu gehört auch die ausführliche Aufklärung darüber, wie sich die Kosten auf die Rendite auswirken.
"Die von der europäischen Aufsicht geplanten Verschärfungen kommen uns als Honorarberatern sehr entgegen, denn wir praktizieren sie schon seit jeher, sagt Bankchef Schmidt. "Ich gehe davon aus, dass das herkömmliche Provisionsmodell immer mehr unter Druck gerät und der Zwang zur Umstellung auf eine transparente und unabhängige Beratung wächst. Honorarberater werden immer mehr in die Rolle des wirklich unabhängigen Finanzexperten für breite Bevölkerungsschichten hineinwachsen und sich als echte Alternative im Markt etablieren."
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