Lotto muss sich dem Wettbewerb stellen
Hamburg (ots)
- Bundeskartellamt ermahnt Lottogesellschaften - Glücksspielstaatsvertrag in Frage gestellt
Die neue Abmahnung des Lottokartells durch das Bundeskartellamt wird weitreichende Folgen für den geplanten Glücksspielstaatsvertrag haben. "Das Kartellamt hat den Bundesländern nochmals unmissverständlich gesagt, dass sie nicht gleichzeitig als Unternehmer und als Aufsichtsbehörde auftreten und dabei private Lottovermittler benachteiligen dürfen", so Norman Faber, Präsident des Verbands der Lottovermittler. "Damit ist auch klargestellt, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag in dieser Form nicht haltbar ist." Jetzt müsse der Entwurf umfassend überarbeitet werden.
Der aktuelle Staatsvertragsentwurf sieht vor, private Lottovermittler und Lotterieeinnehmer aus dem Markt zu drängen. Über einen "Genehmigungsvorbehalt" ohne Rechtsanspruch kann ihre Geschäftstätigkeit willkürlich unterbunden werden. Außerdem werden Werbung und Internet-Lotto praktisch unmöglich gemacht. Der Text soll am Donnerstag in Berlin von den Chefs der Staatskanzlei beraten und am 13. Dezember beschlossen werden.
Faber fordert, Lotto und Lotterien vom geplanten Staatsvertrag auszunehmen. "Das aktuelle Chaos beim Internet-Lotto zeigt auch, dass hier mit zu heißer Nadel gestrickt wird. Überstürzt und ohne Not wird großer Schaden angerichtet." Das Argument, das Lotto-Monopol wegen der Spielsuchtgefahr verschärfen zu müssen, sei absurd und wissenschaftlich unhaltbar.
Der Verband der Lottovermittler ist ein Zusammenschluss großer Lotterieeinnehmer und gewerblicher Spielvermittler in Deutschland. Er setzt sich für die Förderung und Sicherung staatlich veranstalteter Lotterien und für eine differenzierte Behandlung von Lotto gegenüber Automaten- und Casino-Glücksspielen mit hohem Suchtpotenzial ein.
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