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Campact-Kommentar: Bundesfinanzhof hält an umstrittenem Attac-Urteil fest

Campact-Kommentar: Bundesfinanzhof hält an umstrittenem Attac-Urteil zur Gemeinnützigkeit fest

Berlin, 28. Januar 2021. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision des globalisierungskritischen Netzwerks Attac gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Februar 2020 zurückgewiesen. Campact bedauert das. Nach der aktuellen Entscheidung des BFH bleibt Attac nun nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht, um den Status der Gemeinnützigkeit wieder zu erlangen.

"Es ist bedauerlich, dass der Bundesfinanzhof offenbar nicht bereit war seine umstrittene Entscheidung zur engen Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts zu überdenken", sagt Damian Ludewig, Kampagnendirektor bei Campact. "Bundesregierung und Bundestag müssen so schnell wie möglich Rechtssicherheit schaffen und bestehende Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten ausräumen. Im Kern steht dabei die Abgabenordnung, die in Deutschland definiert, was gemeinnützig sein soll. In einem ersten Schritt hoffen wir auf Klarstellungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung. Aber auch dann wird die nächste Bundesregierung einige grundsätzliche Fragen zu klären haben: Welches Bildungsverständnis legt sie der politischen Bildung zu Grunde - ein aufgeklärtes, oder ein antiquiertes? Was umfasst der Zweck der ‘Förderung des demokratischen Staatswesens’? Warum sollen gemeinnützige Organisationen ihre satzungsgemäßen Zwecke nur ‘weit im Hintergrund’ durch politische Betätigung verfolgen dürfen? Bei Campact haben wir die Erfahrung gemacht, dass die effektivste Zweckverwirklichung oft der direkte Einfluss auf politische Entscheidungen ist.”

Zum Hintergrund: Das Hessische Finanzgericht hatte 2020 aufgrund der engen Vorgaben des vorhergehenden BFH-Urteils aus dem Jahr 2019 Attac die Gemeinnützigkeit entzogen. Gleichzeitig hatten die hessischen Richterinnen und Richter aber die Vorgaben des BFH deutlich kritisiert und eine erneute Revision zugelassen. Damit sollte dem Bundesfinanzhof die Möglichkeit gegeben, sein “mit heißer Nadel gestricktes” Urteil angesichts der "enormen gesellschaftlichen Auswirkungen" zu überdenken. Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Campact verlor im Oktober 2019 den Status einer gemeinnützigen Organisation. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften hat dem Verein den Status mit der Begründung aberkannt, dass Campact überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen sei - eine direkte Folge des Attac-Urteils.

Damian Ludewig: “Unsere Demokratie braucht das Engagement der Zivilgesellschaft. Es ist fatal, wenn sich Organisationen nun aus Angst um ihre Gemeinnützigkeit in ihren Aktivitäten beschränken und so oftmals Platz machen für anti-demokratische Kräfte.” Campact setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Reform der gesetzlichen Grundlagen ein und ist Teil der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, zu der sich 175 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen haben. Schon über 380.000 Menschen haben den Campact-Appell zur Gemeinnützigkeitsreform unterzeichnet: https://aktion.campact.de/gemeinnuetzigkeit/appell/teilnehmen

Pressekontakt:

Svenja Koch | Pressesprecherin Campact und WeAct | Tel: 0175 / 936 1546 |  presse@campact.de | 
Artilleriestr. 6 | 27283 Verden
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