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TÜV-Verband e. V.

Vertrauen ist gut, "Geprüfte Sicherheit" ist besser!
Europa darf das GS-Zeichen nicht abschaffen

Berlin (ots)

Ein erhebliches Risiko für Verbraucher in ganz
Europa befürchtet der VdTÜV, sollte die EU-Kommission ihr Konzept zur
Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes umsetzen. Der 
Verband kritisiert insbesondere das geplante Verbot freiwilliger 
Prüfzeichen auf Verbraucherprodukten.
Im Zuge der Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Gestaltung des 
Binnenmarktes ("Review of the New Approach") will die EU-Kommission 
durchsetzen, dass künftig auf Produkten nur noch die CE-Kennzeichnung
angebracht werden darf. Sie vertritt die Ansicht, diese reiche als 
Sicherheitsnachweis aus. "Dabei handelt es sich um eine grobe 
Fehleinschätzung", erklärt Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes 
Präsidiumsmitglied des VDTÜV. "Die CE-Kennzeichnung ist eine bloße 
Selbsterklärung des Herstellers darüber, dass er die wesentlichen 
Anforderungen der Richtlinien eingehalten hat, die er ohnehin 
einhalten muss." Adressaten der CE-Kennzeichnung sind nicht die 
Verbraucher, sondern die Marktzugangsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
"Wer die CE-Kennzeichnung als Sicherheitszeichen darstellt, stellt 
den Vertrauensvorschuss für Hersteller über das Bedürfnis der 
Verbraucher nach geprüfter Sicherheit ", so Dr. Brüggemann, "Eine 
Selbsterklärung des Herstellers kann keinen wirkungsvollen Schutz 
gegen Irrtum, Fahrlässigkeit oder Missbrauch bieten."
Die Vorschläge der EU-Kommission führen dazu, dass sich die Zahl 
der unsicheren Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt drastisch 
erhöhen wird. Verbraucher müssen im Schadensfall den Beweis 
erbringen, dass ein Produkt nicht sicher ist. Bürokratie muss auf- 
statt abgebaut werden, da die Kontrolle durch die staatliche 
Marktaufsicht auszuweiten wäre. Darüber hinaus gilt die 
CE-Kennzeichnung nur für die im "New Approach" zusammengefassten 
Richtlinien. Dr. Brüggemann: "Warum dann künftig ein Babyschnuller, 
der für Kleinkinder gefährliche Schadstoffe enthalten kann, kein 
Sicherheitszeichen mehr tragen wird, der Schnuller einer 
Spielzeugpuppe hingegen eine als solches propagierte 
CE-Kennzeichnung, dürfte den Verbrauchern schwer vermittelbar sein."
Freiwillige Prüfzeichen leisten einen wichtigen Beitrag zum 
Verbraucherschutz. So verhindert das seit 1977 eingeführte Zeichen 
"Geprüfte Sicherheit" (GS), dass jährlich etwa eine Milliarde 
unsicherer Produkte den Markt überschwemmen. "Der große Nutzen des 
GS-Zeichens ist, dass Produkte von unabhängigen Stellen geprüft und 
verbessert werden, bevor sie auf den Markt kommen und der Verbraucher
sich darauf verlassen kann, dass das betreffende Produkt von 
neutralen Experten geprüft und seine Fertigung überwacht wird", 
erläutert Dr. Brüggemann, "Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: CE 
steht für behauptete Sicherheit, GS steht für geprüfte Sicherheit!"
Der VdTÜV fordert daher, die hohen Sicherheitsstandards, wie sie 
im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) formuliert und 
Grundlage für die Vergabe des GS-Zeichens sind, zu erhalten. Das 
GS-Zeichen ist eine unverzichtbare Orientierung für den Verbraucher 
und genießt große Akzeptanz bei den Herstellern, die ihre 
Sicherheitskompetenz durch ein neutrales Testat dokumentieren können.
Der freie Warenverkehr wird durch das GS-Zeichen nicht behindert, da 
es freiwillig ist. Das GS-Zeichen wird weltweit von insgesamt 84 
GS-Prüfstellen vergeben und steht jedem Hersteller, der sich den 
strengen Prüfanforderungen unterwirft, grundsätzlich offen.

Pressekontakt:

Verband der TÜV e.V.
Johannes Näumann
Pressesprecher
Friedrichstraße 136
D-10117 Berlin
T.: +49 30 760095-320
M.: +49 151-12 03 96 92
F.: +49 30 760095-321
johannes.naeumann@vdtuev.de
www.vdtuev.de

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