Hausbesitzer dürfen die Aufzugssicherheit nicht vernachlässigen
Anlässlich des Absturzes eines Aufzugs in einem Chicagoer Hochhaus beantwortet Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, die wichtigsten Fragen zur Aufzugssicherheit in Deutschland.
Anlässlich des Absturzes eines Aufzugs in einem Chicagoer Hochhaus beantwortet Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, die wichtigsten Fragen zur Aufzugssicherheit in Deutschland.
Kann ein solcher Aufzugsabsturz in Deutschland auch passieren?
In Deutschland gewährleistet ein umfangreiches System aus technischen Vorgaben, Wartungen und regelmäßigen externen Prüfungen ein hohes Maß an Sicherheit. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es aber auch hierzulande nicht.
Wie oft kommen solche Aufzugsabstürze vor?
In den letzten 10 Jahren ist uns kein Fall bekannt, in dem ein Aufzug tatsächlich abgestürzt ist. Dazu gibt es aber keine verlässliche Statistik.
Nach welchen Vorgaben werden Aufzüge gewartet und überwacht?
Die Betreiber von Aufzügen sind nach der Betriebssicherheitsverordnung zur Wartung und Instandhaltung verpflichtet. Die Wartungsintervalle und Inhalte sind abhängig vom Zustand, der Verwendung und Frequentierung der Anlage. Daneben findet eine jährliche Überprüfung von Aufzügen durch externe Überwachungsstellen wie die TÜV-Organisationen statt.
In welchen Zustand sind die Aufzüge in Deutschland generell?
Der Anlagensicherheitsreport hat ergeben, dass im Jahr 2017 nur 39 Prozent der rund 540.000 geprüften Anlagen völlig mängelfrei waren. 46 Prozent hatten "geringfügige Mängel" und immerhin 14 Prozent "erhebliche Mängel". Ein erheblicher Mangel ist zum Beispiel eine defekte Lichtschranke. Die Folge: Benutzer könnten in zulaufenden Türen eingequetscht werden. Rund 3.500 Aufzüge mussten wegen "gefährlicher Mängel" sofort stillgelegt werden.
Erfassen Sie alle Anlagen in Deutschland?
Nein. Nach unseren Berechnungen gibt es in Deutschland rund 670.000 Aufzuganlagen. Wir gehen davon aus, dass trotz der gesetzlichen Prüfpflicht rund 130.000 Aufzüge in Deutschland nicht von externen Stellen überwacht werden. Aus unserer Sicht kann das zu einer Gefahr für die Benutzer werden, vor allem, wenn die Aufzüge auch nicht gewartet werden. Wir fordern die Betreiber der Aufzüge, in der Regel Hauseigentümer, dringend dazu auf, ihre Anlagen für die Überprüfung zu melden.
Was können die Benutzer für ihre Sicherheit tun?
Aufzüge sollten keinesfalls überlastet werden. Es bringt nichts, sich in einen vollen Aufzug zu quetschen, wenn dabei die angegebene Nennlast überschritten wird. Das gilt auch für den Transport von schweren Gegenständen. Vorsicht ist vor allem mit Kindern geboten, die mit ihren Fingern in den Einlaufspalt der Türen geraten können. Immer wieder kommt es vor, dass hopsende Kinder einen Aufzug zum Stillstand bringen und befreit werden müssen.
Worauf sollten Benutzer beim Einsteigen achten?
Auf die Prüfplakette in der Kabine, die Auskunft über die Fälligkeit der nächsten Prüfung gibt.
Was ist im Notfall zu tun?
Bei einem Feuer sollten Personen nicht den Aufzug benutzten, sondern das Treppenhaus. Wenn der Aufzug stecken bleibt: Ruhe bewahren. Auf keinen Fall versuchen, sich selbst zu befreien, denn das ist lebensgefährlich. Sofort die Notruftaste betätigen und mehrere Sekunden drücken. Sie ist durch ein Klingelsymbol in jedem Aufzug gekennzeichnet. Bei neueren Aufzügen werden die Personen in der Aufzugskabine mit einer Notrufzentrale oder dem Gebäudemanagement verbunden. Nach ca. 30 Minuten sollte ein Fachmann vor Ort sein. Bei meisten älteren Aufzügen haben keine Gegensprechanlage. Nach dem Betätigen der Notruftaste wird eine eingewiesene Person kontaktiert, zum Beispiel der Hausmeister. Er wird versuchen, verbal Kontakt aufzunehmen und Hilfe zu holen.
Maurice Shahd Pressesprecher Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin T +49 30 760095-320 presse@vdtuev.de www.vdtuev.de