(Korrektur: Deutsche Umwelthilfe wirft Bundesregierung Rechtsbruch beim Klimaschutz vor (Funktionstitel korrigiert) 22.08.2023 – 13:01 Uhr)
Berlin/Bonn (ots)
Bitte beachten: Frau Metz ist Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, aber nicht stellvertretende Bundesgeschäftsführerin, wie ursprünglich fälschlicherweise von uns gemeldet.
Es folgt die korrigierte Pressemitteilung:
Die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat der Bundesregierung einen Bruch des Klimaschutzgesetzes vorgeworfen, da sie weder für den Verkehrs- noch für den Gebäudesektor ein Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele vorgelegt habe. "Es hätte eigentlich am 17. Juli von Herrn Wissing und von Frau Geywitz ein entsprechendes Sofortprogramm vorgelegt werden müssen. Das Gesetz gilt, es ist noch nicht in der Novellierung durch den Bundestag gegangen. Von daher ist es ganz klar ein Rechtsbruch", sagte die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz im Interview mit dem Fernsehsender phoenix. Das Klimaschutzgesetz schreibt Sofortprogramme vor, wenn - wie im vergangenen Jahr in den Sektoren Verkehr und Gebäude geschehen - die vorgegebenen Ziele zur Treibhausgasminderung nicht erreicht werden. Metz befürwortete eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes, "aber nicht so wie es jetzt geplant" sei. "Es müsste eigentlich noch ambitionierter werden, als es aktuell ist. Und die Bundesregierung macht genau das Gegenteil. Das ist schon sehr, sehr bitter, insbesondere da wir auch noch eine grüne Beteiligung in dieser sogenannten Klimaregierung haben", kritisierte Metz.
Die Umweltaktivistin forderte erneut ein allgemeines Tempolimit, womit nach Berechnungen des Umweltbundesamtes elf Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten. Ferner verlangte sie einen Abbau klimaschädlicher Subventionen im Verkehrssektor, wie der Förderung von besonders hoch emittierenden Dienstwagen oder des Diesel-Preises. Für den Gebäudesektor forderte Metz ein Gebäudeenergiegesetz mit sofortigem Verbot von Öl- und Gasheizungen im Neubau sowie einer schnellen Austauschpflicht von fossilen Heizungen in Altbauten.
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