Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: ASB bedauert "Schrumpf-Reform"
Köln/Berlin (ots)
Heute Nacht findet im Deutschen Bundestag die abschließende Lesung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz statt. Das nun zur Abstimmung gestellte Gesetz beinhaltet noch einmal wesentliche Änderungen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) bemängelt, dass aufgrund des Widerstandes der Union die Reform des Pflegekinderwesens aus dem Text gestrichen wurde. Damit beschränkt sich das Gesetz im Wesentlichen auf verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und auf Änderungen im Kinderschutz.
"Der ASB bedauert, dass die Änderungen im Pflegekinderwesen trotz ausführlicher Diskussionen im Vorfeld nicht umgesetzt werden: Mehr Beziehungskontinuität für Pflegekinder herzustellen, zu den Pflegeeltern wie zu den leiblichen Eltern, wäre notwendig und wünschenswert gewesen", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch.
Demgegenüber begrüßt der ASB, dass auf die bürokratischen Regelungen zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in §48b verzichtet wurde. Auch dass der Paragraf zum Jugendwohnen nun gar nicht verändert wird, bedeutet zumindest, dass keine Einschränkung der Zielgruppe erfolgt. Kritisch wertet der ASB nach wie vor die nunmehr verankerten Steuerungsmöglichkeiten der Länder bei der Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
"Von der ursprünglich anvisierten großen Reform des Kinder- und Jugendhilferechts ist nur noch eine Schrumpf-Reform übrig geblieben. Aus Sicht des ASB muss in der nächsten Wahlperiode ein neuer Anlauf zur Reform des SGB VIII erfolgen", unterstreicht Ulrich Bauch.
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