ASB warnt vor Kürzung der Kostenerstattungspauschale im Zivildienst / Neuer Gesetzentwurf enthält Vorschläge auf Kosten bedürftiger Menschen
Köln (ots)
In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Zivildienstgesetzes, den die Bundestags-fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt haben, ist vorgesehen, dass die Kostenerstattungspauschale von zur Zeit 70 Prozent auf 50 Prozent verringert werden soll. Der Arbeiter-Samariter-Bund warnt vor den Folgen einer solchen Kürzung und weist darauf hin, dass die Leidtragenden wieder einmal die Menschen sind, die besonderer Betreuung bedürfen.
Bisher wurden den Zivildienststellen 70 Prozent der anfallenden Kosten für Sold, Verpflegung usw. für die Zivildienstleistenden vom Bund erstattet. Durch die Kürzung auf 50 Prozent sollen 90 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingespart werden. Die Herabsetzung des Zuschusses bedeutet für die sozialen Einrichtungen Mehrkosten von etwa 66 Euro pro Zivildienstleistenden und Monat.
Der ASB wendet sich gegen die Behauptung der SPD-Fraktion in einer Pressemitteilung, die Wohlfahrtsverbände würden diesen Gesetzentwurf unterstützen. Die Wohlfahrts-verbände wurden vor die Wahl gestellt, entweder den höheren Kostenanteil zu zahlen oder die Zahl der den Verbänden zugeteilten Zivildiensttagkontingente würden um 20 Prozent gekürzt. Das hätte aber bedeutet, dass in Kürze keine Kriegsdienstverweigerer mehr einberufen werden könnten, da die Kontingente im laufenden Haushaltsjahr (1.10.2002 bis 30.09.2003) schon jetzt je nach Verband zwischen 65 und 80 Prozent ausgeschöpft sind. Deshalb haben die Wohlfahrtsverbände sich schweren Herzens für die höhere Zuzahlung entschieden.
Die Folgen, die die angestrebte gesetzliche Neuregelung mit sich bringen wird, sind noch nicht genau abzuschätzen. Auf jeden Fall sind es zum wiederholten Mal die im Rahmen des Zivildienstes betreuten - und von dieser Betreuung abhängigen - Menschen, die darunter leiden werden. Da könnte man den letzten Absatz des Gesetzentwurfes schon fast zynisch nennen, der behauptet, es gäbe keinerlei Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau. Denn was können die einzelnen Einrichtungen anderes tun: Entweder sie erhöhen die Preise für die Betreuungsleistungen, um den Service aufrecht erhalten zu können oder sie streichen Zivildienststellen, weil sie die entstehenden Mehrkosten nicht auffangen können. In jedem Fall sind die bedürftigen Menschen von den Auswirkungen betroffen.
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