Erstes Zivildienständerungsgesetz
ASB warnt vor der Kürzung der Kontingente und der Kostenerstattungspauschale im Zivildienst
ASB befürchtet schwerwiegende Folgen für betreuungsbedürftige Menschen
Köln (ots)
Am Freitag, 11. April 2003, will der Bundestag das "Erste Zivildienständerungsgesetz" endgültig verabschieden. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, sehen die Sparpläne der Bundesregierung noch weitere Einschnitte vor. Der Arbeiter-Samariter-Bund weist auf die bedenklichen Konsequenzen hin, die eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes für viele Dienstleistungen hätte, die sich um betreuungsbedürftige Menschen kümmern.
Neben der Herabsetzung der Zuschüsse für die Zivildienststellen von 70 auf 50 Prozent (für die sozialen Einrichtungen bedeutet die Herabsetzung Mehrkosten von etwa 66 Euro pro Zivildienstleistenden im Monat), wodurch etwa 90 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingespart werden sollen, sollen 2003 noch zusätzliche zehn Millionen Euro durch die Kürzung der Kontingente eingespart werden.
Um diese Summe aufzubringen, soll das derzeit eingefrorene Zivildienstkontingent von 20 Prozent nicht mehr wie ursprünglich zugesagt vollständig an die Verbände zurückfließen. Höchstens sieben bis zehn Prozent der gesperrten Kontingente könnten freigegeben werden, um ein Sparvolumen von zehn Millionen Euro zu erreichen. Das bedeutet, dass in diesem Jahr wesentlich weniger Zivildienstplätze besetzt werden können als geplant. Im kommenden Jahr sollen dann nur noch 90.000 Zivildienstleistende anstelle von bisher 110.000 eingesetzt werden.
Das hätte zur Folge, dass bestimmte Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden können. Eventuell müssten ganze Dienstleistungsbereiche (z.B. Essen auf Rädern, Behindertenfahrdienste) aufgelöst werden, da andere Arbeitskräfte nicht finanzierbar sind. Der ASB sieht als Leidtragende dieser Maßnahmen vor allem die bedürftigen Menschen, die auf die Dienste der Zivildienstleistenden angewiesen sind.
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