Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Gemeinsam sind wir stark! - Teambuilding, Betriebssport und Co.
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Im Schnitt verbringen wir rund acht Stunden am Tag mit unseren Kollegen und damit zum Teil deutlich mehr Zeit als mit dem eigenen Partner oder der Familie. Umso wichtiger ist es, dass ein gutes Klima im Team herrscht. Damit das so ist, organisieren viele Unternehmen oder Mitarbeiter gemeinsame Aktivitäten, um den Teamgeist zu stärken. Das Angebot reicht von gemeinsamen Feiern über Betriebssport bis hin zu actionreichen Ausflügen. Doch was ist eigentlich, wenn sich dort jemand verletzt? Das verrät uns jetzt meine Kollegin Helke Michael.
Sprecherin: Ein gutes Betriebsklima ist enorm wichtig. Kein Wunder also, dass gemeinsame Aktivitäten, Betriebsausflüge oder sogenannte Teambuilding-Maßnahmen gerade voll im Trend liegen. Das reicht vom Kochevent über Survial-Trainings bis hin zum gemeinsamen Floßbau. Und das Ganze ist natürlich auch immer gut abgesichert, sagt Ronald Hecke von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - kurz DGUV.
O-Ton 1 (Ronald Hecke, 26 Sek.): "Wenn es sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers zur Stärkung des Betriebsklimas handelt, das heißt also, der Chef oder die Chefin oder ein von ihr Beauftragter daran teilnimmt, und die Veranstaltung allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen steht, dann sind die Teilnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Abgesichert ist übrigens auch der Weg hin und zurück. Es sei denn, der Heimweg wird durch ein privates Vergnügen, wie beispielsweise den Besuch einer Gaststätte, unterbrochen."
Sprecherin: Manche Unternehmen bieten auch Betriebssport an. Hier gilt:
O-Ton 2 (Ronald Hecke, 26 Sek.): "Der Sport muss als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt dabei keine Rolle. Selbst Trendsportarten wie Inline-Skaten können also versichert sein. Der Betriebssport muss außerdem regelmäßig stattfinden, und es muss ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Örtlichkeiten zur Verfügung stellt und feste Zeiten vorgibt. Auch müssen die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Unternehmens sein."
Sprecherin: Wichtig ist außerdem:
O-Ton 3 (Ronald Hecke, 14 Sek.): "Dass nicht sportliche Höchstleistungen oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem Fußballturnier an, so haben die Spieler in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das läuft dann ganz normal über ihre Krankenversicherung."
Abmoderationsvorschlag:
Gemeinsame Aktivitäten stärken den Teamgeist, das Betriebsklima und die Produktivität. Hat der Chef dabei die Hand im Spiel, sind Sie in der Regel dabei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Mehr Infos dazu gibt's im Netz unter www.dguv.de.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763768
presse@dguv.de
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