Neue Westfälische: NRW-Opposition klagt gegen Verzicht auf Stichwahl Zutiefst undemokratisch PETER JANSEN, DÜSSELDORF
Bielefeld (ots)
Der Vorwurf der NRW-Koalition, SPD und Grünen seien ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abschaffung der Stichwahl reichlich spät eingefallen, wird zu Recht gegen die Landtagsopposition erhoben. Das neue Kommunalwahlgesetz ist seit anderthalb Jahren in Kraft. Erst jetzt, wenige Monate vor der landesweiten Entscheidung über Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte, vors Verfassungsgericht zu ziehen wirkt weder überzeugend noch souverän. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Verzicht auf einen Stichentscheid, wie ihn CDU und FDP durchgesetzt haben, zutiefst undemokratisch ist. Bewerben sich vier, fünf oder mehr Kandidaten um die jeweilige kommunale Spitzenposition, wie es an vielen Orten zu erwarten ist, dann wird häufig schon ein Drittel der abgegebenen Stimmen für den Sieg reichen - eine sehr dürftige demokratische Legitimation für Bürgermeister oder Landräte. Noch schwerer wiegt das Argument, dass bei diesem Verfahren Politiker gewählt werden, die von einer Mehrheit ausdrücklich nicht gewollt wurden. Da werden demokratische Prinzipien auf den Kopf gestellt. Erst durch eine Stichwahl, in der sich die Wähler zwischen den beiden Bestplatzierten entscheiden können, erhält der Sieger die für seine Arbeit erforderliche Rückendeckung der Bevölkerung.
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