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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Bahn muss auch bei höherer Gewalt haften Dicker Hund HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Zugverspätungen sind ein gewaltiges Ärgernis. Jeder hat sie im Alltag schon erlebt. Häufig sind es organisatorische oder technische Pannen, die sie verursachen. Manchmal fehlt der Bahn aber auch das Personal in den Stellwerken. In all diesen Fällen gibt es kein Pardon: Das Unternehmen Bahn hat die Verzögerungen verursacht und muss den Reisenden eine Entschädigung zahlen. Der Europäische Gerichtshof ist mit seiner jüngsten Entscheidung aber noch einen großen Schritt weitergegangen. Danach muss die Bahn in Zukunft auch dann einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten, wenn sie für diese Verspätungen rein gar nichts kann. Wenn also zum Beispiel ein Blitz eingeschlagen hat oder Hochwasser die Schienen unpassierbar gemacht hat. Die Bahnkunden werden nach dieser Entscheidung frohlocken, aber man kann den Verbraucherschutz auch übertreiben. Eine Haftung bei "höherer Gewalt" scheidet im deutsche Zivilrecht in aller Regel aus, sie widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Es ist ein "dicker Hund", wenn Unternehmen plötzlich für unabwendbare Ereignisse in Regress genommen werden. Noch erstaunlicher ist, dass die Bahn dies ohne Murren akzeptiert. Vielleicht denken ihre Manager, dass sie ohnehin am längeren Hebel sitzen und als Reaktion die Preise anheben können.

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