NRW-Landesregierung stoppt höhere Altersgrenzen für Feuerwehr
Bielefeld (ots)
Das bisherige Pensionsalter von 60 Jahren für Kräfte der Berufsfeuerwehren bleibt in NRW auch zum Start des neuen Jahres bestehen. Ein Gesetz, welches das Anheben der Altersgrenzen auf bis zu 62 Jahren vorsieht, tritt nach Informationen des Online-Portals nw.de der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen" (Freitagausgabe) entgegen ursprünglicher Pläne nicht zum Januar 2024 in Kraft. "Wir rechnen derzeit mit einer Einbringung des Gesetzesentwurfes in den Landtag im Dezember. Der bisherige Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzes wird daher keinen Bestand haben. Wir werden den Gesetzentwurf demzufolge voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 beraten", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christos Katzidis, der Redaktion.
Zuletzt war aber immer mehr Kritik an den Plänen laut geworden, unter anderem von den Gewerkschaften Verdi und Komba. Die körperlichen Belastungen für die Beamten seien schon jetzt sehr hoch, argumentieren Kritiker der Pläne. Rund 300 Feuerwehrleute hatten am Donnerstag in Form einer Mahnwache vor dem Landtag gegen die Pläne demonstriert. Eine geplante erste Befassung des Landtags mit dem Thema für diese Woche wurde kurzfristig verschoben.
Die Landesregierung hatte ihren Vorstoß zunächst mit dem demografischen Wandel und Fachkräftemangel begründet. "Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels erfolgt mit dem vorliegenden Gesetz eine moderate Anhebung der besonderen Altersgrenze für den feuerwehrtechnischen Dienst", heißt es in dem Gesetzentwurf, der eigentlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte. CDU-Politiker Katzidis deutet nun eine inhaltliche Überarbeitung an: "Eine in der Diskussion stehende Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand werden wir uns im Zuge der Gesetzesberatung im Detail ansehen und beraten. Dabei sind sich alle politisch Verantwortlichen der besonderen Belastungen des feuerwehrtechnischen Dienstes bewusst und haben ebenso die Attraktivität des Feuerwehrberufes im Blick. Beide Punkte werden wir in die Beratungen einfließen lassen."
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