CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Kindeswohl: CSU, FREIE WÄHLER und FDP ermöglichen per Gesetzesänderung Ärzteaustausch
Ein Dokument
München (ots)
Interkollegialer Ärzteaustausch, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist - das wird künftig durch eine gemeinsam eingebrachte Gesetzesänderung der Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und FDP möglich sein. Konkret soll dafür das Gesundheitsdienstgesetz (GDG) entsprechend geändert und ergänzt werden.
Ärzte dürfen damit künftig bei ärztlichem Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt gegen Minderjährige dies im Austausch mit Kollegen offenlegen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gemeinsam abstimmen.
Bisher war dieser Ärzteaustausch aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht unzulässig und laut Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Unberührt davon bleibt die Meldepflicht des Arztes gegenüber dem Jugendamt.
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath:
"Jedes Kind hat das Recht auf eine gesunde, gewaltfreie und glückliche Kindheit. Wir ermöglichen es künftig Medizinerinnen und Medizinern, sich bei einem Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch mit vorbehandelnden Ärzten zu beraten und so sichere Diagnosen zu stellen. Damit schieben wir auch dem sogenannten Ärzte-Hopping einen Riegel vor. Bisher wechseln gewalttätige Eltern häufig den Kinderarzt, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt. Das ging bislang, weil es Ärzten ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt war, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit einem behandelnden Fachkollegen auszutauschen. Der Kinderschutz wird gegenüber dem Datenschutz gestärkt: Das Sicherheitsnetz für unsere Kinder und Jugendlichen wird noch engmaschiger und reißfester."
Dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Susann Enders:
"Wir müssen Gewalt an Kindern dringend einen Riegel vorschieben. Denn unter den Folgen von Misshandlungen im Kindesalter leiden Betroffene häufig ein Leben lang. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte befinden sich bei einem Verdacht auf Missbrauch aber in einer schwierigen Situation, da sie an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind. Bislang ist es ihnen untersagt, sich mit nichtärztlichen Kolleginnen oder Kollegen auszutauschen. Das wird von gewalttätigen Eltern oft ausgenutzt: Sie wechseln immer wieder die Ärzte, sodass Verletzungen des Kindes nicht auffallen - das sogenannte 'Doktor-Hopping'. Dem treten wir mit der neuen Regelung wirksam entgegen, indem für Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit und für Kinder ein wirksamer Schutz vor fortlaufender Gewalt geschaffen werden."
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Dominik Spitzer:
"Kinder sind unsere Zukunft und unser höchstes Gut. Deshalb müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um ihr Wohlergehen zu schützen. Der Austausch der Ärzte untereinander kann von unschätzbarem Wert sein, um Verdachtsmomente auf Kindeswohlgefährdung zu untermauern oder differenzialdiagnostische Ursachen aufzuzeigen. Ich hoffe, dass unsere Gesetzesänderung den Ärzten mehr Sicherheit geben wird - insbesondere bei schwierigen Entscheidungen, die das Wohlbefinden von Kindern betreffen, z. B. Misshandlung oder Vernachlässigung."
Pressekontakt:
CSU-Fraktion:
Ursula Hoffmann
Pressesprecherin
E-Mail: ursula.hoffmann@csu-landtag.de
Michaela Lochner
Stv. Pressesprecherin
E-Mail: michaela.lochner@csu-landtag.de
Teresa Persard
Pressereferentin
E-Mail: teresa.persard@csu-landtag.de
FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:
Dirk Oberjasper
Pressesprecher
E-Mail: dirk.oberjasper@fw-landtag.de
FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag:
Fabienne Rzitki
Pressesprecherin
E-Mail: fabienne.rzitki@fdpltby.de
Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell