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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Entscheidung zur Anreizregulierung
Bundesrat zerstört Vertrauen kleiner Unternehmen

Berlin (ots)

"Der Entscheidung vieler kleiner Stadtwerke für das vereinfachte Verfahren wird der Boden entzogen, wenn jetzt nachträglich die Geschäftsgrundlage zu ihren Lasten verändert wird." Das erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck zu den heute vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Anreizregulierungsverordnung. "Wir fordern die Bundesregierung auf", so Reck, "die Beschlüsse nicht zu übernehmen. Die Unternehmen haben einen Anspruch auf ein Mindestmaß an Planungs- und Rechtssicherheit." Beschlossen wurde, die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten für Gasnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren von pauschal 45 % auf 20 % inklusive vorgelagerter Netzkosten zu kürzen. Außerdem soll der pauschale Investitionszuschlag sowohl- für Strom- als auch für Gasnetzbetreiber aberkannt werden. Alles in allem bedeutet dies eine erhebliche wirtschaftliche Verschlechterung für Verteilnetzbetreiber.

75 % aller Strom- und 78 % aller Gasnetzbetreiber hatten sich bis Mitte Dezember 2007 zu entscheiden, ob sie von der Möglichkeit des vereinfachten Verfahrens bei der Anreizregulierung Gebrauch machen wollten oder nicht. Mit einer denkbar kurzen Entscheidungsfrist von nur einem Monat mussten die Netzbetreiber eine unternehmerische Entscheidung treffen, die sie für einen Zeitraum von fünf Jahren bindet. Die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen hat sich für das vereinfachte Pauschalverfahren entschieden. Unter diesen Umständen sei es für den VKU schwer nachvollziehbar, warum nun - genau zwei Monate nach Ende der Entscheidungsfrist - die Rahmenbedingungen für dieses Verfahren eindeutig zu Lasten der Unternehmen geändert werden sollen.

Ansprechpartner:

Rosemarie Folle
Fon 030.58 580-208
Fax 030.58 580-100
folle@vku.de

Original-Content von: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), übermittelt durch news aktuell

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